Personalfragebogen
Hallo,
AG möchte im Personalfragebogen einen Notfallkontakt des AN angegeben haben. Also Name, Telefonnummer und ob es sich dabei um Ehemann, Mutter, Vater oder sonstwen handelt.
Letzteres finde ich ziemlich heikel. Und wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Danke Mary Jane
Community-Antworten (5)
09.03.2017 um 12:59 Uhr
Ist heute Datenschutztag ;-) natürlich brauch ich dem AG solche Daten nicht mitteilen. Im Notfall bitte 112 anrufen!!!!!!!
Ich persönlich hätte kein Problem damit meinem AG unsere Festnetznummer zu geben damit er, sollte was passieren, meine Frau anrufen kann. Aber das muss jeder für sich selber entscheiden.
09.03.2017 um 12:59 Uhr
Euer Datenschützer wird sagen, wenn der BR es per BV erlaubt, damm hat er seinen Erlaubnistatbestand.
Schlussendlich ist doch die Frage, werden diese Daten wirklich benötigt. Gibt es bei euch MA mit einer hohen Gefährdung, so dass man häufiger diese Kontakte benötigt. Wenn nicht, dann kann man dies aufnehmen, aber dann als freiwillige Information kennzeichnen.
09.03.2017 um 13:12 Uhr
Unsere Arbeit ist nicht übermäßig gefährlich. Begründung AG Fürsorge. Ich würde auch Telefonnummer und Name angeben, aber der Beziehungsstatus?
Danke Mary Jane
09.03.2017 um 13:29 Uhr
Halte ich für absulut überflüssig.
Bestenfalls mit dem deutlichen Zusatz "freiwillige Angabe"
09.03.2017 um 14:46 Uhr
Ob mit oder ohne BV, diese Angaben können immer nur freiwillig sein.
Und ja, diese Daten unterliegen selbstverständlich dem Datenschutz, also sollte die Zweckbindung klar definiert sein und eine Verwendung für andere Zwecke ausgeschlossen sein.
Verwandte Themen
Verschmelzung Personalfragebogen GF dreht am Rad - was würdet ihr tun?
Älterwir sind Verschmolzen worden.Besteht die Gesetzliche Notwendigkeit Personalfragebögen,Laufzettel für neue Mitarbeiter etc auszufüllen? Das Betriebsrats Mandat haben wir übernommen und führen auch die
Komische Frage im Personalfragebogen
ÄlterHi Leutle, bei uns wurde ein Personalfragebogen für den ersten Arbeitstag (also nach erfolgter Einstellung) mit einigen komischen Dingen die wir nicht wollen eingereicht. z.B. wir nach dem NoGo der
Woher bekomme ich Urteile zum Personalfragebogen ?
ÄlterKennt jemand ein Urteil(e) bzgl. §94 Personalfragebogen in Verbindung mit einer Erhebung der Arbeitsvorgänge incl. Stückzahl und nicht anonymisiert. Jeder Arbeitgeber hat immer einen brauchbaren Komm
Personalfragebogen - was verbirgt sich dahinter?
ÄlterHallo, was kann ich unter Personalfragebogen verstehen? Nur wenn nach Namen usw. gefragt wird oder auch wenn eine Arbeitsplatzbeschhreibung ( Abläufe) gemacht wird.
Personalfragebogen - welche Fragen sind nicht zulässig?
ÄlterGibt es eine Auflistung, welche Fragen in Personalfragebögen nicht zulässig sind? Z.B. wegen informationeller Selbstbestimmung oder Bundesdatenschutzgesetz?