Erstellt am 09.03.2017 um 11:59 Uhr von moreno
Ist heute Datenschutztag ;-) natürlich brauch ich dem AG solche Daten nicht mitteilen. Im Notfall bitte 112 anrufen!!!!!!!
Ich persönlich hätte kein Problem damit meinem AG unsere Festnetznummer zu geben damit er, sollte was passieren, meine Frau anrufen kann. Aber das muss jeder für sich selber entscheiden.
Erstellt am 09.03.2017 um 11:59 Uhr von outofmemory
Euer Datenschützer wird sagen, wenn der BR es per BV erlaubt, damm hat er seinen Erlaubnistatbestand.
Schlussendlich ist doch die Frage, werden diese Daten wirklich benötigt. Gibt es bei euch MA mit einer hohen Gefährdung, so dass man häufiger diese Kontakte benötigt.
Wenn nicht, dann kann man dies aufnehmen, aber dann als freiwillige Information kennzeichnen.
Erstellt am 09.03.2017 um 12:12 Uhr von Maryjane
Unsere Arbeit ist nicht übermäßig gefährlich. Begründung AG Fürsorge. Ich würde auch Telefonnummer und Name angeben, aber der Beziehungsstatus?
Danke
Mary Jane
Erstellt am 09.03.2017 um 12:29 Uhr von gironimo
Halte ich für absulut überflüssig.
Bestenfalls mit dem deutlichen Zusatz "freiwillige Angabe"
Erstellt am 09.03.2017 um 13:46 Uhr von Pjöööng
Ob mit oder ohne BV, diese Angaben können immer nur freiwillig sein.
Und ja, diese Daten unterliegen selbstverständlich dem Datenschutz, also sollte die Zweckbindung klar definiert sein und eine Verwendung für andere Zwecke ausgeschlossen sein.