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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Personalfragebogen

M
Maryjane
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

AG möchte im Personalfragebogen einen Notfallkontakt des AN angegeben haben. Also Name, Telefonnummer und ob es sich dabei um Ehemann, Mutter, Vater oder sonstwen handelt.

Letzteres finde ich ziemlich heikel. Und wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Danke Mary Jane

5.27305

Community-Antworten (5)

M
Moreno

09.03.2017 um 12:59 Uhr

Ist heute Datenschutztag ;-) natürlich brauch ich dem AG solche Daten nicht mitteilen. Im Notfall bitte 112 anrufen!!!!!!!

Ich persönlich hätte kein Problem damit meinem AG unsere Festnetznummer zu geben damit er, sollte was passieren, meine Frau anrufen kann. Aber das muss jeder für sich selber entscheiden.

O
outofmemory

09.03.2017 um 12:59 Uhr

Euer Datenschützer wird sagen, wenn der BR es per BV erlaubt, damm hat er seinen Erlaubnistatbestand.

Schlussendlich ist doch die Frage, werden diese Daten wirklich benötigt. Gibt es bei euch MA mit einer hohen Gefährdung, so dass man häufiger diese Kontakte benötigt. Wenn nicht, dann kann man dies aufnehmen, aber dann als freiwillige Information kennzeichnen.

M
Maryjane

09.03.2017 um 13:12 Uhr

Unsere Arbeit ist nicht übermäßig gefährlich. Begründung AG Fürsorge. Ich würde auch Telefonnummer und Name angeben, aber der Beziehungsstatus?

Danke Mary Jane

G
gironimo

09.03.2017 um 13:29 Uhr

Halte ich für absulut überflüssig.

Bestenfalls mit dem deutlichen Zusatz "freiwillige Angabe"

P
Pjöööng

09.03.2017 um 14:46 Uhr

Ob mit oder ohne BV, diese Angaben können immer nur freiwillig sein.

Und ja, diese Daten unterliegen selbstverständlich dem Datenschutz, also sollte die Zweckbindung klar definiert sein und eine Verwendung für andere Zwecke ausgeschlossen sein.

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