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Personalfragebogen bei Beschäftigten - Mitbestimmung?

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Pilli
Jan 2018 bearbeitet

Unser Arbeitgeber hat den Beschäftigten MA einen von uns genehmigten Personalfragebogen zu Neueinstellung,an alle Mitarbeiter Versand. Mit der Aufforderung diesen bis zum 2 Juli ausgefüllt wieder an die Personalabteilung zurück zu senden. Das unterliegt doch der Mitbestimmung oder irre ich mich?

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Community-Antworten (10)

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Pilli

26.06.2007 um 22:44 Uhr

Auch alle Ratlos wie ich?

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Lotte

26.06.2007 um 23:04 Uhr

Pilli, na wer wird denn gleich so ungeduldig sein?

War bei der Genehmigung durch den BR klar, dass der Fragebogen nur bei Neueinstellungen verwendet werden soll? Gibt es dazu einen Beschluss?

Du findest Deine Antwort zur MB des BR in § 94, BetrVG. Eventuell könnte auch noch der § 87 Abs. 1 Punkt 1 greifen.

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Pilli

26.06.2007 um 23:17 Uhr

Hallo Lotte gute Fee, jo war nur für Neueinstellung.Beschluss ok.

Antwort GF wer nicht Unterschreibt ist entlassen. Gruß Pilli

L
Lotte

26.06.2007 um 23:35 Uhr

Pilli, wenn sicher ist, dass dem AG der Beschluss korrekt mitgeteilt wurde, würde ich ihn auffordern, die Fragebögen zurückzuziehen und in der Form anzuwenden, wie vom BR genehmigt. Wenn der BRV den Beschluss falsch mitgeteilt hat, könnt Ihr m.E. zumindest gegen die Kündigungsandrohung vorgehen. Hier würde ich auf §87 Abs1 Punkt 1, BetrVG zurückgreifen.

Bei korrekter Beschlussmitteilung und/oder Uneinsichtigkeit des AG, würde ich mich an Eurer Stelle an einen RA wenden.

K
Kölner

27.06.2007 um 08:50 Uhr

@Lotte Verhält sich denn ein AG falsch, der einen grundsätzlich genehmigten Fragebogen an das vorhandene Personal versendet? Anzulasten sind ihm natürlich die Kündigungsdrohungen...aber sonst?

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Pilli

27.06.2007 um 09:23 Uhr

Guten Morgen Lotte, danke für die Antwort fahre gleich in mein Büro,melde mich dann von der Front. Gruß Pilli

B
Bergmann

27.06.2007 um 10:58 Uhr

Wenn der Fragebogen nur und ausschließlich für die Neueinstellungen genehmigt worden ist vom BR, handelt der AG falsch !!

Wenn der Fragebogen grundsätzlich genehmigt worden ist und der AG halt seine Personalakten auf dem neusten Stand bringen will, handelt der AG nicht falsch --abgesehen vom schlechten Stil wegen der Drohung !!!

Es gibt halt AG´s die ihre mangelhafte Durchsetzungskompotenz mit Drohungen wettzumachen versuchen !!! Genauso gibt es MA´s die ohne Druck sich nicht bewegen !!!Das nur so am Rande !!:-))

L
Lotte

27.06.2007 um 21:28 Uhr

Kölner, wie Bergmann sagt... wobei ich noch hinzugefügt hatte (66150), dass es wichtig ist, dass dem AG der Beschluss korrekt mitgeteilt wurde und nicht: "Wir haben beschlossen, dass die Personalfragebögen verwendet werden dürfen"

Sonst hättest Du Recht.

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Pilli

27.06.2007 um 22:59 Uhr

Aktuelle Lage: Lt. GF ist dieser Bogen von der Personalabteilung versendet worden weil die Alten verloren gegangen sind.:) Aushang hängt aus der Bogen ist nicht auszufüllen. Danke noch mal für die Tipps. Gruß Pilli P.s werde meine Jungs mal bei euch aufs Seminar schicken.

B
Bergmann

28.06.2007 um 01:07 Uhr

@ Pilli ,

wer ist bei euch ???

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