Erstellt am 02.10.2006 um 09:36 Uhr von Werner
Erstellt am 02.10.2006 um 09:39 Uhr von Werner
Der Personalfragebogen (auch Einstellungsfragebogen) ist in der Regel ein Formular mit Fragen und Angaben, die die Bewerber im Rahmen des Einstellungsverfahrens auszufüllen oder zu beantworten haben. Der Personalfragebogen soll dem Unternehmen Informationen über die Person, den Werdegang sowie Kenntnisse und Erfahrungen der Bewerber vermitteln.
Personalfragebögen dürfen nicht die Privatsphäre der Bewerber verletzen. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber nur derartige Fragen stellen, die seinem berechtigten Interesse im Hinblick auf den zu besetzenden Arbeitsplatz entsprechen. Dies sind insbesondere die personenbezogenen Angaben und Daten, Schul- und Ausbildung, Erfahrungen und Kenntnisse.
Wahrheitswidrige Antworten eines Bewerbers berechtigen den Arbeitgeber zur Anfechtung des Arbeits- oder Dienstvertrages wegen arglistiger Täuschung. Voraussetzung ist aber, dass die Frage zulässig war. Daraus folgt im Umkehrschluss, dass Bewerber bei unzulässigen Fragen folgenlos die Unwahrheit sagen dürfen.
Beispiele:
Frage nach
1. Gesundheitszustand =Unzulässig
Ausnahme: Bei schwer wiegenden Beeinträchtigungen für den Arbeitsplatz
2. Gewerkschaftszugehörigkeit =Unzulässig
Ausnahme: nur Tendenzbetrieb
3. Parteizugehörigkeit =Unzulässig
Ausnahme: nur Tendenzbetrieb
4. Religionszugehörigkeit =Unzulässig
Ausnahme: nur Tendenzbetrieb
5. Schwangerschaft =Unzulässig
Ausnahme: falls sich nur Frauen um den Arbeitsplatz bewerben
6. Vorstrafen =Unzulässig
Ausnahme: Wenn Auswirkungen für den Arbeitsplatz vorliegen (z.B. Unterschlagung bei einem Kassierer)
Erstellt am 02.10.2006 um 12:03 Uhr von betriebsratten
@werner
Wie ist es bei Fragen nach der Schwangerschaft, wenn der in Aussicht gestellte Arbeitsplatz aufgrund von Beschäftigungsverboten nach Arbeitsschutzrecht nur von nicht-schwangeren besetzt werden kann/darf? Gibt es dazu ein Gerichtsurteil oder Rechtsprechung?
Erstellt am 02.10.2006 um 12:47 Uhr von Werner
Hallo betriebsratten,
wir sind unter anderem eine Galvanik und bei uns darf diese Frage gestellt werden.
Da sich durch eine Einstellung in der Schwangerschaft das Leben der Mutter und hauptsächlich des ungeborenen Kindes in Gefahr geraten könnte.
Es ist wohl so, das die Art der Tätigkeit auch über die Zulässigkeit grade dieser Frage mit entscheidet.
Erstellt am 02.10.2006 um 12:49 Uhr von Werner
Nachtrag
Gericht: BAG
Datum: 01.07.1993
Aktenzeichen: 2 AZR 25/93
Die Frage nach der Schwangerschaft vor Einstellung einer Arzthelferin ist ausnahmsweise dann sachlich gerechtfertigt, wenn sie objektiv dem gesundheitlichen Schutz der Bewerberin und des ungeborenen Kindes dient (im Anschluß an Senatsurteil vom 15. Oktober 1992 - 2 AZR 227/92 - AP Nr 8 zu § 611a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
Erstellt am 02.10.2006 um 13:04 Uhr von paula
@werner
vorsicht mit der von dir zitierten rechtsprechung. mit urteil vom 06.02.2003 hat das BAG diese rechtsprechung -zumindest was unbefristete stellen angeht- aufgegeben.
der leitsatz dieser entscheidung:
1. Die Frage des Arbeitgebers nach einer Schwangerschaft vor der geplanten unbefristeten Einstellung einer Frau verstößt regelmäßig gegen § 611a BGB .
2. Das gilt auch dann, wenn die Frau die vereinbarte Tätigkeit wegen eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes zunächst nicht aufnehmen kann.
das ganze geht zurück auf die Richtlinie der EU 76/207/EWG
Erstellt am 02.10.2006 um 13:50 Uhr von Werner
@Paula,
ich bin fast immer vorsichtig ;-)
Erstellt am 02.10.2006 um 19:11 Uhr von Kölner
@paula
Die "Quasi-Emanzipation" sollte dringend abgeschafft werden...
Erstellt am 02.10.2006 um 19:31 Uhr von Lotte
Kölner,
finde ich auch. Demnächst sollten die Männer Kinder kriegen ;-)
Erstellt am 02.10.2006 um 19:40 Uhr von Mona-Lisa
Lotte,
du hast geschrieben, was ich mir gedacht habe..... ;-)
Erstellt am 02.10.2006 um 22:19 Uhr von Kölner
"Männer sollten Kinder kriegen"...
Hmmm, diese Aussage erscheint mir plausibel, wenngleich ich mir den Blick/Gesichtsausdruck des dann aufzusuchenden Patentanwaltes gerade ausmale.
Erstellt am 04.10.2006 um 12:36 Uhr von betriebsratten