Personalfragebogen §94 - gibt es Muster für Fragebögen, die AN-akzeptabel sind?
Unser AG hat uns als BR einen Personalfragebogen nach §94BetrVG vorgelegt, den wir in derzeitiger Ausführung nicht akzeptieren wollen. Um nicht nur zu re-agieren, gibt es Muster für Fragebögen, die AN-akzeptabel sind (vielleicht eine Page, Erfahrungen o.ä.)?
Danke
Community-Antworten (8)
15.12.2008 um 11:39 Uhr
@Matze24 Ich hätte einen da, du weißt wie das hier geht, mit Addi hinterlassen?
15.12.2008 um 16:19 Uhr
Schau mal hier: http://www.taubert-verlag.de/gratis/vertraege/330528.html
und zur Erläuterung noch diesen vielleicht! http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Seite%3APersonalfragebogen
15.12.2008 um 16:47 Uhr
@Don Johnson Da hast du ja ein tolles Muster empfohlen :-(( Der Fragebogen von Taubert ist ja voll daneben. Fragen die Behinderung und Gesundheit betreffen die sich nicht direkt auf die auszuübende Tätigkeit beziehen sind nach AGG unzulässig und dürfen sogar falsch beantwortet werden. Diesem Personalfragebogen sollte kein Betriebsrat zustimmen. Auch Fragen nach geleistetem Wehrdienst sind nicht mehr zulässig.
Dies ist ein Beispiel wie ein Fragebogen auf keinen Fall sein sollte.
Gruß Joachim
15.12.2008 um 17:02 Uhr
http://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenrecht
Hierzu in Wikipedia: Fragerecht bei Einstellung - Offenbarung einer Schwerbehinderung [Bearbeiten]
Ob eine anerkannte Schwerbehinderung bei einer Einstellung unaufgefordert zu offenbaren bzw. auf Nachfrage etwa in einem Personalbogen oder bei Vorstellungsgesprächen anzugeben ist, war früher umstritten. Nach ganz überwiegender Auffassung in der neueren Fachliteratur sowie der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung ist aber jedenfalls seit der gesetzlichen Neuregelung des Antidiskriminierungsrechts durch § 81 Abs. 2 Satz 2 SGB IX n.F. in Verbindung mit dem AGG die „tätigkeitsneutrale“ Frage nach einer Schwerbehinderung (entgegen der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur alten Rechtslage vor dem 1. Juli 2001) unzulässig bzw. diskriminierend und darf daher, wenn sie gestellt wird (ähnlich wie die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft), ohne Rechtsfolgen auch dann verneint werden, wenn formell die Schwerbehinderteneigenschaft amtlich festgestellt ist. Zulässig bleiben aber weiterhin konkrete arbeitsplatzbezogene Fragen, die sich auf die gesundheitliche Eignung eines Stellenbewerbers für eine bestimmte Stelle und die damit ggf. verbundenen besonderen gesundheitlichen Anforderungen beziehen. Da aber dann zukünftig ein Arbeitgeber nicht mehr erfahren würde, ob und wie viele schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Menschen er beschäftigt und deshalb (bei jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen) verpflichtet bliebe, die gesetzliche Ausgleichsabgabe zu bezahlen, obwohl er die gesetzliche Beschäftigungsquote tatsächlich erfüllt, wird vereinzelt in der Fachliteratur eine Verpflichtung der Arbeitnehmer angenommen, die Tatsache ihrer anerkannten Schwerbehinderung jedenfalls nach Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit, nach der der besondere Kündigungsschutz greift, dem Arbeitgeber zu offenbaren.
oder auch unter: http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung37160.html
Mir liegt da als selbst Schwerbehinderter und SBV sehr viel daran, dass hier Schwerbehinderte nicht mehr benachteiligt werden.
Früher wurden viele Schwerbehinderten empfohlen keinen Ausweis zu beantragen auf Grund der Nachfragen bei Bewerbungen. Hier hat sich aber nun doch etwas zum Guten verändert.
Gruß Joachim
15.12.2008 um 17:34 Uhr
Ich frage mich wieder einmal, warum ein BR so bemüht ist die Arbeit des Arbeitgebers machen zu wollen?!
Zumal es sich in der Praxis immer wieder zeigt, dass Betriebsräte weitaus mehr Angaben erfragen wollen als der Arbeitgeber.
Und von was für einem Personalfragebogen ist überhaupt die Rede? Vor oder nach Einstellung? Oder geht es gar um eine MA-Befragung, die der AG initiieren möchte?
P.S. Seriöse Anbieter/Seiten (z.B. IHK) die Muster zur Verfügung stellen, weisen übrigens darauf hin, dass nur Fragen gestellt werden sollten, die für das Arbeitsverhältnis von grundsätzlicher Bedeutung sind. Auch wird darauf hingewiesen, dass ein Personalfragebogen individuell gestaltet und vor allem rechtlich geprüft werden sollte. Warum nur?
Der "Taubert´sche" Fragebogen ist in der Tat ein Negativbeispiel par excellence.
15.12.2008 um 17:52 Uhr
@Joachim. Sorry, habe den Link auch nur überflogen - BR-Wiki sieht dennoch in vielen Dingen kein Problem. Ich finde BR-Wiki recht gut eigentlich. Nunja, vielleicht ist es auch nciht so aktuell wie ich immer dachte. Darum ist es gut, dass hier verschiedene Meinungen den richtigen Weg weisen. Danke für den Tipp, Peanuts.
Nochmals sorry für den schlechten Link!
15.12.2008 um 20:11 Uhr
@alle, erstmal vielen Dank für Euer Bemühen. Wir sind als ausgegliederter Teil eines ehemaligen Betriebs des öffentlichen Arbeitgebers mit diesen Fragebögen erstmals konfrontiert. Der AG möchte mit diesen Fragebögen den MAs neue "leistungsorientierte" Arbeitsverträge aufdrücken!
@carrie, wie das mit "Addi" funktioniert, weiß ich leider nicht. Bin aber an Deinem Bogen interessiert.
@peanuts,
- der AG war bereits aktiv und hat uns einen Fragebogen vorgelegt, der uns nicht zusagt. Er wird ihn, sollten wir nicht reagieren, durchsetzen. Wir habe derzeit die Möglichkeit Änderungen anzubringen.
- der Fragebogen ist für die bereits tätigen MA vorgesehen und soll für ein leistungsorientiertes Gehalt herhalten (Gesundheitswesen!). Den Tip mit der rechtlichen Prüfung werden wir auf jeden Fall umsetzen. Danke!
Mit kollegialen Grüßen
15.12.2008 um 22:31 Uhr
"der Fragebogen ist für die bereits tätigen MA vorgesehen und soll für ein leistungsorientiertes Gehalt herhalten (Gesundheitswesen!)"
Dann scheint die Überschrift "Personalfragebogen" doch eher fehl am Platz bzw. führt ganz gewaltig in die Irre.
§ 87 Abs.1 Nr. 10 BetrVG ...
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