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Neuwahl Ja / Nein ? und wie bekannt geben?

T
Thunfisch
Mrz 2017 bearbeitet

Hallo zusammen :-) wir sind ein neuner Gremium nun ist unsere Kollegin zurückgetreten und wir sind zu 8. Nachrücker sind leider keine mehr da.....

Nun zur Frage... Kann der AG verlangen das wir keine Neuwahl durchführen? Er kann uns ja dulden, das möchten wir aber nicht da wir lieber nach dem Gesetzt handeln würden und bei 8 Neuwahlen durchführen.

Die zweite Frage... wir würden gerne unsere Betriebsversammlung nutzen um es den Kolleginen und Kollegen mitzuteilen, da diese bereits am Montag stattfindet (Zeitnach). Aber wie formuliert man das am besten an einer Versammlung??? Schließlich wollen sich ein paar von uns wieder aufstellen.

Gruß Thunfisch

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

09.03.2017 um 00:21 Uhr

Ihr seid dem Gesetz verpflichtet und nicht dem AG. Also Neuwahlen. Der AG hat ja dann den Vorteil, daß ihr nicht noch einmal 2018 wählen müsst.

P
Pjöööng

09.03.2017 um 01:56 Uhr

Verstehe ich das richtig? Ihr wollt in einer Betriebsversammlung verkünden dass am darauf folgenden Montag BR-Wahlen sind?

C
Challenger

09.03.2017 um 02:30 Uhr

Good Morning,

@ Pjöööng : Ich verstehe das so, das (nur) die Betriebsversammlung am Montag stattfindet.

.........das möchten wir aber nicht da wir lieber nach dem Gesetzt handeln würden und bei 8 Neuwahlen durchführen. Völlig richtig. Im übrigen gilt das, was gironimo geschrieben hat.

A
AlterMann

09.03.2017 um 12:43 Uhr

Wie formuliert man das richtig?

Was ist denn der Grund für den Rücktritt? Wenn die zurückgetretene Kollegin nicht im Streit mit dem BR gegangen ist, könnte sie in der Versammlung selbst das Wort ergreifen und mitteilen, dass sie nicht mehr Mitglied im BR ist. Die/der BRV sollte dann die Folge dieses Rücktritts erläutern, nämlich dass es Neuwahlen geben wird. Und dann müsstet ihr noch in der Versammlung Werbung dafür machen, dass sich KollegInnen zur Wahl stellen. Z.B. könnten die verbliebenen acht BRM kurz schildern, was sie bewegt, sich im BR zu engagieren.

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