Hallo,
wir sind ein 15 Gremium und haben 3 Freigestellte.
Der Vorsitzende hat Anfang Februar erklärt, dass er aus Altersgründen Ende des Monats ausscheidet.
Jetzt meine Frage : Hätte da nicht unverzüglich ein Wahlvorstand benannt werden müssen?
Ist der BR handlungsfähig oder nur geschäftsfähig?
Kann der Stelv. jetzt allein die Geschäfte führen?
Ein Ersatzmitglied ist schon nachgerückt!
Adäquaten Ersatz gibt es auch , nur in unserem Gremium gibt es leider unterschiedliche Ansichten, da der Stelv. der Meinung ist das seine Vorgehensweise die er mit der Gewerkschaft und einem Anwalt besprochen hat rechtens ist.
Meine Frage: Hätte nach Bekanntwerden des Ausscheidens des BRv unverzüglich Neuwahlen einzuleiten. Ist hier ein Verstoß nach 23.1 gegeben.