Wir haben im Betrieb seit 3 Jahren eine Schwerbehindertenvertretung. Die jetzige Vertrauensperson ist seit fast einem Jahr krank geschrieben und nimmt ihre Aufgaben nicht mehr wahr.
Bei Anfragen an sie, sagt sie, man solle sich an ihren Stellvertreter wenden. Wir baten sie von ihrem Amt zurück zu treten und den Weg zu einer Neuwahl frei zu machen, da ihr Stellvertreter auch nichts mehr machen wollte. Zuerst sagte sie zu, nun will sie doch wieder nicht mehr zurücktreten.
Der Stellvertreter will definitiv zurück treten. Er überlegt nur was die beste Handlungsweise in dieser Situation ist und hofft etwas auf euren Rat.
Im Betrieb gäbe es eine Person, die sich gerne um die Belange der SBV kümmern würde und diese hat aus eigener Betroffenheit auch gut Erfahrung.
Was ist nun realisierbar?
1. Wenn der Stellvertreter zurücktritt, ohne eine Vorkehrung zu treffen, ist die SBV handlungsunfähig.
2. Wenn der Stellvertreter einen Wahlleiter ernennt und dann zurücktritt, wäre eine Nachwahl aber keine Neuwahl möglich????
3. Neuwahl hätte den Vorteil, dass die SBV auf 5 Jahre gewählt wird, da die Anzahl der fünf Schwerbehinderten im Betrieb wackelig ist.
4. Amtsenthebung, Abwahl der ersten Vertrauensperson ist wahrscheinlich schwierig?

Danke für eure Hilfe!