Erstellt am 06.03.2017 um 16:26 Uhr von Pickel
"Dies widerspricht doch dem Gleichheitsgrundsatz"
Wie lautet der?
Erstellt am 06.03.2017 um 16:28 Uhr von DerarmeBob
Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bei der Festlegung der Nutzungsbedingungen von Parkflächen, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern für das Abstellen ihrer Privat-Pkw zur Verfügung stellt, – insbesondere bei der Festlegung des Personenkreises, der diese Parkflächen nutzen darf – nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitzubestimmen.
Erstellt am 06.03.2017 um 17:13 Uhr von RoterFaden
>Dies widerspricht doch dem Gleichheitsgrundsatz?
Du meinst den gleichen Gleichheitsgrundsatz, nach dem die Führungskräfte mehr verdienen?
Meiner Meinung nach völlig gängige Praxis, dass die Führungskräfte
einen "eigenen" Parkplatz bekommen.
In vielen Firmen damit begründbar, dass sie ein höheres Arbeitsvolumen haben...
Lass ihnen doch ihren Spaß :-)
@DerarmeBob:
ob der Abs. 1 hier wirklich so weit geht, würde ich anzweifeln...
Erstellt am 06.03.2017 um 18:05 Uhr von UliPK
@RoterFaden
Dann lese mal das dazu:
"BAG v. 7.2.2012 – 1 ABR 63/10
ZBVR
online
10/2012
Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bei Parkplatznutzung
Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bei der Festlegung der Nutzungsbedingungen von
Parkflächen, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern
für das Abstellen ihrer Privat-Pkw zur Verfügung
stellt, mitzubestimmen.
BAG, Beschluss v. 7.2.2012 – 1 ABR 63/10"
Quelle: http://dokumente.dbb.de/dokumente/zbvr/2012/zbvronline_2012_10_01.pdf
Erstellt am 06.03.2017 um 20:29 Uhr von RoterFaden
@Uli
Ok, danke!
Mvstony: wird es denn jetzt insgesamt eng mit der Parksituation?
Erstellt am 07.03.2017 um 09:51 Uhr von celestro
"Zweitens gelten auch bei der Parkplatzzuteilung der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Diese sprechen aber nicht grundsätzlich dagegen, Stellplätze nach Maßgabe der betrieblichen Hierarchie zu vergeben, beispielsweise Führungskräfte bei der Vergabe zu bevorzugen.
http://blog.wiwo.de/management/2014/09/10/parkplatze/"
Ja, BR hat mitzubestimmen, aber wenn der AG dabei bleiben will ....
Erstellt am 07.03.2017 um 11:51 Uhr von moreno
aber wenn der AG dabei bleiben will......muss der BR halt wissen ob er damit leben kann oder es vor die Einigungsstelle geht.
Da wär mein Chef schon wieder raus ;-)
Erstellt am 07.03.2017 um 12:03 Uhr von Niemand
Wenn ihr mit dem Arbeitgeber redet, versucht bitte eine ordentliche Regelung für Behinderte und Schwerbehinderte Kollegen zu finden.
Bei uns wurden auch allen Mitarbeitern die Gehprobleme haben Parkplätze in der Nähe des Eingangs zugeordnet. Das ist wohl wichtiger, als dass ein Leitender nicht so weit laufen muss.
Erstellt am 07.03.2017 um 17:43 Uhr von mvstony
Danke für eure Beiträge das gibt mir schon etwas Sicherheit.
Also es gibt bei uns einen großen Parkplatz wo alle Mitarbeiter genügend Platz haben. Der ist halt etwas weiter vom Gebäude entfernt (ca.300m) und jetzt regen sich natürlich einige MA darüber auf wie immer.
Einen Parkplatz für behinderte ist auch vor dem Gebäude vorhanden.
Die Frage kam natürlich auf ob der BR damit zugestimmt hat, aber wir sind ja gar nicht gefragt worden.
Wenn noch jemand eine Hilfe weiß bitte melden.
Erstellt am 08.03.2017 um 11:28 Uhr von RoterFaden
Welche Hilfe suchst du denn jetzt noch genau?
Ist doch alles recht gut erklärt.
Außerdem ist genügend Platz für alle!
Die die sich aufregen gibt es immer, egal wie ihr entscheidet...