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Parkplätze für Führungskräfte

M
mvstony
Jan 2018 bearbeitet

Unser Chef hat jetzt vor dem Gebäude Parkplätze für Führungskräfte markiert. Wie ist die Maßnahme der Zuordnung von Firmenparkplätzen für Privat PKw’s zu bewerten. Das bestimmte Parkplätze zugeordnet sind ist unstrittig, insbesondere für Führungskräfte mit Anspruch auf Firmenwagen. Warum die Ausdehnung für alle Führungskräfte? Dies widerspricht doch dem Gleichheitsgrundsatz? Werden hier die Personengruppen unterschiedlich kategorisiert? Bitte mal kollegial um Aufklärung

2.198010

Community-Antworten (10)

P
Pickel

06.03.2017 um 17:26 Uhr

"Dies widerspricht doch dem Gleichheitsgrundsatz"

Wie lautet der?

D
DerarmeBob

06.03.2017 um 17:28 Uhr

Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bei der Festlegung der Nutzungsbedingungen von Parkflächen, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern für das Abstellen ihrer Privat-Pkw zur Verfügung stellt, – insbesondere bei der Festlegung des Personenkreises, der diese Parkflächen nutzen darf – nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitzubestimmen.

R
RoterFaden

06.03.2017 um 18:13 Uhr

Dies widerspricht doch dem Gleichheitsgrundsatz?

Du meinst den gleichen Gleichheitsgrundsatz, nach dem die Führungskräfte mehr verdienen?

Meiner Meinung nach völlig gängige Praxis, dass die Führungskräfte einen "eigenen" Parkplatz bekommen. In vielen Firmen damit begründbar, dass sie ein höheres Arbeitsvolumen haben... Lass ihnen doch ihren Spaß :-)

@DerarmeBob: ob der Abs. 1 hier wirklich so weit geht, würde ich anzweifeln...

U
UliPK

06.03.2017 um 19:05 Uhr

@RoterFaden Dann lese mal das dazu:

"BAG v. 7.2.2012 – 1 ABR 63/10 ZBVR online 10/2012 Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bei Parkplatznutzung Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bei der Festlegung der Nutzungsbedingungen von
Parkflächen, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern
für das Abstellen ihrer Privat-Pkw zur Verfügung
stellt, mitzubestimmen.
BAG, Beschluss v. 7.2.2012 – 1 ABR 63/10" Quelle: http://dokumente.dbb.de/dokumente/zbvr/2012/zbvronline_2012_10_01.pdf

R
RoterFaden

06.03.2017 um 21:29 Uhr

@Uli Ok, danke!

Mvstony: wird es denn jetzt insgesamt eng mit der Parksituation?

C
celestro

07.03.2017 um 10:51 Uhr

"Zweitens gelten auch bei der Parkplatzzuteilung der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Diese sprechen aber nicht grundsätzlich dagegen, Stellplätze nach Maßgabe der betrieblichen Hierarchie zu vergeben, beispielsweise Führungskräfte bei der Vergabe zu bevorzugen.

http://blog.wiwo.de/management/2014/09/10/parkplatze/"

Ja, BR hat mitzubestimmen, aber wenn der AG dabei bleiben will ....

M
Moreno

07.03.2017 um 12:51 Uhr

aber wenn der AG dabei bleiben will......muss der BR halt wissen ob er damit leben kann oder es vor die Einigungsstelle geht. Da wär mein Chef schon wieder raus ;-)

N
niemand

07.03.2017 um 13:03 Uhr

Wenn ihr mit dem Arbeitgeber redet, versucht bitte eine ordentliche Regelung für Behinderte und Schwerbehinderte Kollegen zu finden. Bei uns wurden auch allen Mitarbeitern die Gehprobleme haben Parkplätze in der Nähe des Eingangs zugeordnet. Das ist wohl wichtiger, als dass ein Leitender nicht so weit laufen muss.

M
mvstony

07.03.2017 um 18:43 Uhr

Danke für eure Beiträge das gibt mir schon etwas Sicherheit. Also es gibt bei uns einen großen Parkplatz wo alle Mitarbeiter genügend Platz haben. Der ist halt etwas weiter vom Gebäude entfernt (ca.300m) und jetzt regen sich natürlich einige MA darüber auf wie immer. Einen Parkplatz für behinderte ist auch vor dem Gebäude vorhanden. Die Frage kam natürlich auf ob der BR damit zugestimmt hat, aber wir sind ja gar nicht gefragt worden. Wenn noch jemand eine Hilfe weiß bitte melden.

R
RoterFaden

08.03.2017 um 12:28 Uhr

Welche Hilfe suchst du denn jetzt noch genau? Ist doch alles recht gut erklärt.

Außerdem ist genügend Platz für alle! Die die sich aufregen gibt es immer, egal wie ihr entscheidet...

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