Erstellt am 07.06.2006 um 20:42 Uhr von Kölner
Irritierendes Synonym!
Ich sehe keinerlei MBR...
Erstellt am 07.06.2006 um 20:48 Uhr von Heinz
ich wohl!
ich würd`s mal mit § 87 (1) Nr. 1 Verhalten und Ordnung im Betrieb versuchen. Sicher bin ich mir da aber auch nicht 100 %ig ob der greift!
Erstellt am 07.06.2006 um 20:52 Uhr von sh_9260
ist auch sicherlich ein dankbares Betätigungsfeld für den BR
20 für 200 MA da kann man sich nur mit Ruhm bekleckern.
Erstellt am 07.06.2006 um 20:59 Uhr von Fayence
Die einzige Reservierung, für die ich als BR eintreten würde, ist die für geh- und/oder schwerbehinderte KollegInnen.
Erstellt am 07.06.2006 um 21:00 Uhr von Kölner
In meinem Fittich steht zum § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG tatsächlich, dass der BR ein MBR bei der Belegungsordnung haben könnte. Ich bin mir bzgl. des Umfangs und dem tatsächlichen MBR des BR aber mehr als unsicher.
Naja...somit revidiere ich meinen Beitrag von 20:42 h etwas.
Erstellt am 07.06.2006 um 21:34 Uhr von kölsch68
Vielen Dank an alle!!!
Gute idee Fayence,werde ich mich für einsetzen.
Erstellt am 08.06.2006 um 12:52 Uhr von Rollie
Ich hab noch was gefunden, finde allerdings keine Quelle, aus welcher Kommentierung es stammt:
Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Hierzu gehört das Abstellen von PKW im Betrieb [41].
Mitbestimmungsfrei ist aber die Entscheidung des Arbeitgebers über die Einrichtung neuer Parkplätze, insbesondere über die Frage, ob vorhandener Raum als Parkplatz der Belegschaft oder als Lagerplatz benutzt werden soll [42]. Mitbestimmungsfrei ist auch die Reservierung bestimmter Parkplätze für leitende Angestellte [43].
@Fayence,
hochschwangere Frauen etwa nicht ? :-))
Erstellt am 08.06.2006 um 16:40 Uhr von häggi
Aus eigener Erfahrung! Wenn der AG Parkplätze zur Verfügung stellt hat der BR MBr gem §87(1)1 BtrVG. bei der Belegungsordnung(Berücksichtigung besonderer Beschäftigtengruppen) und der Verkehrssicherheitspflicht (ausreichende Beleuchtung,Schneeräumung,Bewachung und Haftung) Bei 20 Parkplätzen ist die Frage ob für den BR dringender Handlungsbedarf besteht.Gas kenn doch nur sein wenn Schwangere oder Schwerbehinderte weiter weg parken müssen als nicht vergleichbare Außendienstler.
Erstellt am 08.06.2006 um 19:00 Uhr von Fayence
Rollie,
wie konnte mir das nur passieren...
Aber selbstverständlich sollten auch hochschwangere Frauen bei der Parkplatzreservierung berücksichtigt werden.
Um eine annähernd ausgleichende Gerechtigkeit für die männlichen Kollegen herzustellen, sollten 2 Parkplätze für Zigarre rauchende Männer mit Hut und Wackeldackel auf der Hutablage obligat sein.
Erstellt am 08.06.2006 um 19:54 Uhr von Kölner
@Fayence
Obligat oder obsolet?
Erstellt am 08.06.2006 um 20:21 Uhr von Fayence
@ Kölner
Manchmal meine ich sogar das, was ich schreibe!
Erstellt am 09.06.2006 um 16:31 Uhr von kölsch68
Hi Zusammen, danke für die vielen Antworten. Heute hatten wir BR-sitzung und nach ein bischen bohren hat sich rausgestellt das 10 der 20 Pp. der Stadt sind.Von den anderen zehn haben wir jetzt 2 für Schwerbehinderte gefordert. Ich hab mich bald weggeschmissen vor lachen. Was für eine Dreistigkeit.
Also, Nachfragen lohnt sich.
Danke