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Mitbestimmungsrecht bei Parkplatzvergabe?

K
kölsch68
Jan 2018 bearbeitet

Wer kennt sich aus, oder wo bekomme ich Infos? Folgendes: Ist der Arbeitgeber verpflichtet seinen Mitarbeitern Parkplätze anzubieten? Wir sind ein Unternehmen mit knapp über 200 Beschäftigten und uns stehen ca. 20 Parkplätze zu verfügung. Nun hat die GL diese Parkplätze mit Nummernschildern versehen und beschloßen diese Parkplätze nur den Aussendienstlern zu reservieren.

Hat der BR mitbestimmungsrecht?, und wo kann ich das nachlesen? Vielen Dank

4.606012

Community-Antworten (12)

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Kölner

07.06.2006 um 22:42 Uhr

Irritierendes Synonym! Ich sehe keinerlei MBR...

H
Heinz

07.06.2006 um 22:48 Uhr

ich wohl! ich würd`s mal mit § 87 (1) Nr. 1 Verhalten und Ordnung im Betrieb versuchen. Sicher bin ich mir da aber auch nicht 100 %ig ob der greift!

S
sh_9260

07.06.2006 um 22:52 Uhr

ist auch sicherlich ein dankbares Betätigungsfeld für den BR 20 für 200 MA da kann man sich nur mit Ruhm bekleckern.

F
Fayence

07.06.2006 um 22:59 Uhr

Die einzige Reservierung, für die ich als BR eintreten würde, ist die für geh- und/oder schwerbehinderte KollegInnen.

K
Kölner

07.06.2006 um 23:00 Uhr

In meinem Fittich steht zum § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG tatsächlich, dass der BR ein MBR bei der Belegungsordnung haben könnte. Ich bin mir bzgl. des Umfangs und dem tatsächlichen MBR des BR aber mehr als unsicher.

Naja...somit revidiere ich meinen Beitrag von 20:42 h etwas.

K
kölsch68

07.06.2006 um 23:34 Uhr

Vielen Dank an alle!!! Gute idee Fayence,werde ich mich für einsetzen.

R
Rollie

08.06.2006 um 14:52 Uhr

Ich hab noch was gefunden, finde allerdings keine Quelle, aus welcher Kommentierung es stammt:

Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Hierzu gehört das Abstellen von PKW im Betrieb [41]. Mitbestimmungsfrei ist aber die Entscheidung des Arbeitgebers über die Einrichtung neuer Parkplätze, insbesondere über die Frage, ob vorhandener Raum als Parkplatz der Belegschaft oder als Lagerplatz benutzt werden soll [42]. Mitbestimmungsfrei ist auch die Reservierung bestimmter Parkplätze für leitende Angestellte [43].

@Fayence,

hochschwangere Frauen etwa nicht ? :-))

H
häggi

08.06.2006 um 18:40 Uhr

Aus eigener Erfahrung! Wenn der AG Parkplätze zur Verfügung stellt hat der BR MBr gem §87(1)1 BtrVG. bei der Belegungsordnung(Berücksichtigung besonderer Beschäftigtengruppen) und der Verkehrssicherheitspflicht (ausreichende Beleuchtung,Schneeräumung,Bewachung und Haftung) Bei 20 Parkplätzen ist die Frage ob für den BR dringender Handlungsbedarf besteht.Gas kenn doch nur sein wenn Schwangere oder Schwerbehinderte weiter weg parken müssen als nicht vergleichbare Außendienstler.

F
Fayence

08.06.2006 um 21:00 Uhr

Rollie, wie konnte mir das nur passieren...

Aber selbstverständlich sollten auch hochschwangere Frauen bei der Parkplatzreservierung berücksichtigt werden. Um eine annähernd ausgleichende Gerechtigkeit für die männlichen Kollegen herzustellen, sollten 2 Parkplätze für Zigarre rauchende Männer mit Hut und Wackeldackel auf der Hutablage obligat sein.

K
Kölner

08.06.2006 um 21:54 Uhr

@Fayence Obligat oder obsolet?

F
Fayence

08.06.2006 um 22:21 Uhr

@ Kölner

Manchmal meine ich sogar das, was ich schreibe!

K
kölsch68

09.06.2006 um 18:31 Uhr

Hi Zusammen, danke für die vielen Antworten. Heute hatten wir BR-sitzung und nach ein bischen bohren hat sich rausgestellt das 10 der 20 Pp. der Stadt sind.Von den anderen zehn haben wir jetzt 2 für Schwerbehinderte gefordert. Ich hab mich bald weggeschmissen vor lachen. Was für eine Dreistigkeit. Also, Nachfragen lohnt sich. Danke

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