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Gigt es Mitbestimmung bei der Parkraumbewirstchaftung?

G
GH1971
Jan 2018 bearbeitet

Tag zusammen!

Wir sind als BR etwas am rätseln, ob unser Chef vorhandene Parkplätze einfach ohne unsere Zustimmung/Mitbestimmung für Kunden oder andere Personen sperren kann. Unsere MA werden dann dazu genötigt sogar ggfs. kostenpflichtige Parkplätze in Anspruch zu nehmen, natürlich ohne Ausgleich der entstehenden kosten.

Unabhängig ob kostenpflichtige parkplätze oder weit entfernt liegende Parkplätze:

Ist es grds. ok, wenn der Arbeitgeber dies so macht? Wir gehen eher davon aus, dass dies mitbestimmungspflichtig ist, finden aber leider nichts konkretes im BetrVG.

Wer kann ggfs. helfen, wenn möglich sogar mit Urteil/Beschluss?

Gruß GH1971

4.25308

Community-Antworten (8)

FB
Frank B.

31.01.2006 um 11:51 Uhr

  1. Betriebliche Ordnung Die Betriebsordnung umfaßt das reibungslose Zusammenleben und Zusammenwirken von Arbeitnehmern untereinander sowie Arbeitnehmern und Arbeitgeber in einem Betrieb, ferner die innere soziale Ordnung des Betriebs und die Sicherung eines ungestörten Arbeitsablaufs. Hierunter fällt also alles vom Rauch- oder Alkoholverbot über Parkplatzordnung, Anwesenheitskontrollen, Kleiderordnungen bis hin zu Benutzungsordnungen für Arbeitsmaterial oder Werkzeuge. Der Betriebsrat hat in diesem Bereich ein umfassendes Mitbestimmungsrecht, das sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ergibt.

Aus "Rechtssprechung für den kompetenten Betriebsrat" vom TURNUS- Verlag

D
DocPille

31.01.2006 um 12:23 Uhr

Das ist so nicht ganz richtig:

Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich nicht auf Fragen:

z.b. welchen Personenkreis er zu begünstigen beabsichtigt

Gibt es keine BV,könnte der AG die Parkplätze entfernen lassen,ohne das der BR ein Mitspracherecht hat.

P
pippa

31.01.2006 um 13:00 Uhr

Ich würde mich da der Meinung von Frank anschließen, sobald Parkplätze zur Verfügung gestellt werden, hat der BR ein Mitsbestimmungsrecht bei der Vergabe.

E
einfachIch

31.01.2006 um 16:11 Uhr

hallo liebe gem@inde,

habt ihr schon einmal berücksichtigt das der chef (welch antiquiertes wort) vielleicht per städtischer oder gemeindesatzung oder anderem recht sogar besucherparkplätze schaffen muss ? auch ist hier sicher zu beachten ob der parkplatz auf dem firmengelände liegt und die reservierte person dort vielleicht ein frimenfahrzeug parkt ? ... und ausgleich von parkgebühren für privatfahrzeuge ??? schon einmal etwas von geldwertem vorteil gehört ?

hier sollte der betriebsrat sich erst einmal richtig schlau machen, bevor er tätig wird.

G
GH1971

31.01.2006 um 16:41 Uhr

Parkplätze sind ja ausreichend vorhanden ... nur gebührenpflichtig. und kostenlose Parkplätze müssen m.E. nicht vorgehalten werden für Kunden.

P
pippa

31.01.2006 um 16:58 Uhr

Also ich leg mich jetzt fest und bleib bei meiner geäußerten Meinung von 12.00 Uhr

D
DocPille

31.01.2006 um 17:08 Uhr

Ich verweise auf FITTING §87/71

Die Zurverfügungstellung von Parkplätzen kann vom BR nicht erzwungen werden.

E
einfachIch

31.01.2006 um 17:10 Uhr

hallo GH1971,

...." müssen m.E. " .... genau da liegt der Hase schon mal begraben....

Wem gehören denn die kostenpflichtigen Parkplätze ? Dem Unternehmen ? Hat die Frima evtl. sorar für Firmenfahrzeuge Plätze und Gäste/Besucher angemietet ?

Ich denke hier ist zu wenig Hintergrundwissen "herübergereicht" und bei aller Achtung vor @pippa man sollte schon auch etwas Hinterfragen. Was wäre es für eine peinliche Schlappe wenn der BR sich jetzt "starkmacht" und dann erleben muss das er aufgrund ungenügender Nachfrage ein Eigentor erntet ?

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