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Parkplatz für Schwerbehinderte

B
Bison
Aug 2023 bearbeitet

Guten Tag,

ich wende mich an sie in der Hoffnung sie können mir weiterhelfen.

Wir haben einen Mitarbeiter mit blauen Rollstuhl-Parkausweis im und am Auto. In unserem Hause gibt es Parkplätze und auch mehrere extra für Behinderte ausgewiesenen Parkplätze mit dem Rollstuhlsymbol. Unser Arbeitgeber verbietet die Nutzung der Parkplätze durch Arbeitnehmer generell. Die Parkplätze wären nur für Besucher anderer Firmen bei uns im Haus. Allerdings haben wir genügend freie Parkplätze. Der Arbeitgeber möchte aber keine Nutzung durch die Mitarbeiter zulassen, da dann der Betriebsrat in der Mitbestimmung wäre.

Der Arbeitgeber lässt aber, ab unserer Prokuristenebene, Mitarbeiter auf den mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Parkplätzen parken. Unser auf den Rollstuhl angewiesenen Kollegen muss in einiger Entfernung einen kostenpflichtigen Parkplatz nutzen, da es in unserem Umfeld keine freien gibt.

Jetzt bin ich auf der Suche nach handfesten Gesetzen um diesen unsagbaren Umstand zu beenden.

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Community-Antworten (9)

R
rtjum

14.08.2023 um 11:44 Uhr

Habr ihr einen BR und/oder SBV? Wenn ja was sagen die denn dazu?

B
Bison

14.08.2023 um 12:10 Uhr

Hallo rtjum der BRV bin ich und der SBV hat sich an mich gewandt

M
Muschelschubser

14.08.2023 um 12:51 Uhr

Für mich klingt das nach einer Einzelfallentscheidung, die von Art und Umfang der Erkrankung des Mitarbeiters abhängt.

Wenn der MA eine Beeinträchtigung oder Benachteiligung nachweisen kann wenn er weiter weg parken muss, kann man es ggf. über die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers versuchen.

Hierzu kann man sich evtl. mal Fälle zu §5 ArbSchG oder §618 BGB anschauen. Vielleicht gibt es noch weitere Gesetze oder Urteile dazu, die vergleichbar sind.

R
rtjum

14.08.2023 um 13:06 Uhr

gibt es denn ansonsten MA-Parkplätze, die der AG zur Verfügung stellt? Dann könntet ihr auf jeden Fall darüber was machen, denn das ist ja Ordnungsverhalten also wer wo parken darf.

T
titapropper

14.08.2023 um 13:13 Uhr

Steht alles im Eingangs- Post.

J
jutti1965

15.08.2023 um 09:22 Uhr

Wenn ihr genügend freie Parkplätze habe solltet ihr darauf drängen dass ihr da einen SB Parkplatz einrichtet. Wenn der MA den blauen Ausweis hat dann darf er auf SB Parkplätzen parken, ich würde es darauf ankommen lassen!

B
Bison

15.08.2023 um 09:59 Uhr

Hallo jutti1965

wir haben genug extra gekennzeichnete SB Parkplätze. Die Mitarbeiter dürfen aber generell die Parkdecks nicht nutzen. Außer ab unserer Prokuristenebene ;-(

J
jutti1965

15.08.2023 um 11:38 Uhr

Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Arbeitnehmer

Bereits vor vielen Jahren hat das BAG – unter Hinweis auf die arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht – entschieden, dass der Arbeitgeber unter Umständen verpflichtet sein kann, geeignete Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Arbeitnehmer bereitzustellen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 4. Februar 1960 – 2 AZR 290/57).

Diese Sichtweise wird durch neuere gesetzliche Bestimmungen bestätigt, die schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben erleichtern sollen: Nach Paragraf 81 ( alt ) Absatz 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX haben schwerbehinderte Arbeitnehmer gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf eine behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten sowie Gestaltung des Arbeitsumfeldes.

Den besonderen Bedürfnissen schwerbehinderter Menschen muss der Arbeitgeber demnach auch beim Einrichten von Parkmöglichkeiten Rechnung zu tragen.

K
Kehler

28.08.2023 um 13:47 Uhr

Die Vergabe der Parkplätze ist Mitbestimmungspflichtig, Ordnung im Betrieb.

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