Hallo an alle Wissenden,

ich suche schon seit einiger Zeit nach eine erschöpfenden Antwort auf meine Frage. Und jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, diese mal zu formulieren. Natürlich hoffe ich auf Ihre Fachkompetenz.

Auf einem betrieblichen Gelände wurden bei Einzug in das Gebäude (schon vor mehreren Jahren) die vorhandenen kostenpflichtigen Parkplätze verlost. Mit den Gewinnern wurden Mietverträge abgeschlossen. In den Folgejahren erfolgte eine Vergabe von freiwerdenden Parkplätzen (z. B. wegen Renteneintritt) über Warteliste.

Jetzt ist dem Personalrat aufgefallen, dass er scheinbar ein Mitbestimmungsrecht bei der Vergabe dieser Parkplätze hat (ja, ich kenne die durchaus unterschiedlichen Auffassungen zum § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG).

Der Plan des Personalrates ist nun, eine Dienstvereinbarung herbeizuführen, die den Arbeitgeber verpflichtet, die vermieteten Parkplätze zu kündigen (nach Prüfung des Mietvertrages ist eine ordentliche Kündigung jederzeit möglich) und nach neuem - vom Personalrat mitgetragenen - Modalitäten zu vergeben. Grundsätzlich ist der Ansatz, zukünftig das Glück entscheiden zu lassen, wer für einen befristeten Zeitraum einen Parkplatz mieten darf ja nicht unbedingt schlecht. Wenn man (wie ich ;-) ) nicht gerade ein Pechvogel ist, hat man theoretisch bei jedem neuen Parkplatzroulette wieder die Chance einen der heiß begehrten Parkplätze zu ergattern. Wobei, ist es wirklich gerecht, so eine Entscheidung Fortuna zu überlassen?

Nun aber zu meinen Fragen:

Mal abgesehen von der vertragsrechtlichen Möglichkeit was den Einzelmietvertrag betrifft, ist es zulässig, eine solche Dienstvereinbarung rückwirkend in Kraft zu setzen und somit Mitarbeiter, die nach den ursprünglich praktizierten Vergabemodalitäten jetzt Mieter eines Parkplatzes sind, zu benachteiligen?

Darf die Unwissenheit des Personalrates über seinen Mitbestimmungsanspruch überhaupt dazu führen, dass Mitarbeiter benachteiligt werden oder gibt es da nicht so etwas wie Vertrauensschutz?

Inwieweit gilt § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVO überhaupt für kostenpflichtig überlassene Parkplätze?

Handelt es sich überhaupt um einen betrieblichen Parkplatz im Sinne des Gesetzes, nur weil der Grund und Boden dem Arbeitgeber gehört und er diesen mit Mietverträgen weitervermietet?

Provokant daher auch meine letzte Frage, wieso kann der Personalrat behaupten, im Interesse aller Arbeitnehmer zu handeln, wenn er doch in keinem Fall im Interesse der derzeitigen Mieter handelt?

Nur der Vollständigkeit halber, ich bin durchaus ein Freund davon, freigewordene oder neue Parkplätze vermeintlich gerecht einer Vermietung zuzuführen. Die Frage, ob eine Verlosung zu Gerechtigkeit führt will ich bewusst mal ausblenden. :)

Ich bin für jede Antwort, Anregungen, Links usw. dankbar.

Viele Grüße aus dem hohen Norden. ;)