Erstellt am 06.03.2017 um 13:51 Uhr von Pjöööng
Die Seminarteilnahme ist nur dann notwendig wenn die vermittelten Kenntnisse noch während der Amtszeit voraussichtlich vewendet werden können. Bei Grundlagenseinmnaren wird das IMMER der Fall sein.
Was berechnet denn der Seminaranbieter als Stornogebühr?
Erstellt am 06.03.2017 um 15:31 Uhr von gironimo
Sprecht doch einfach mit dem Seminaranbieter und verschiebt die Termine bis nach der Wahl (sagt, worum es geht)