Wie können wir einen Beschluss zur Seminarteilnahme aussetzen?
Hallo Forum ! Wir haben einen ordnungsgemäßen Beschluss zur Seminarteilnahme eines BR Mitgliedes zu einem erforderlichen Seminar gefasst, und zwischenzeitlich eine unverbindliche Anmeldung bei einem Seminaranbieter veranlasst. Der AG bittet den BR um Storno der Anmeldung, da betriebliche Belange für den begehrten Zeitraum nicht ausreichend berücksichtigt sind. Bei der Beschlussfassung ist uns,daß muss ich zu unserer Schande gestehen auch ein Missgeschick unterlaufen,das Argument des AG ist für den BR stichhaltig, so daß wir den Beschluss gerne wieder rückgängig machen würden. Wie schaut die rechtliche Lage aus, wir wollen bei gutem Kontakt zum AG auch keine Gerichte bemühen,um die Seminarteilnahme gerichtlich durchzusetzen. Wie sollen wir uns am Besten verhalten,wer weiss Rat?
Community-Antworten (2)
27.10.2005 um 00:51 Uhr
Wenn die Anmeldung unverbindlich war, gibt es doch wohl kein Problem. Beschluss fassen, dass das Seminar ein anderes Mal besucht wird, also verschoben wird. :-)) Anders sieht das Ganze aus, wenn der Veranstalter Stornokosten verlangt. Die muss dann der AG zahlen, dann ggf. wiederum irgendwann das gleiche Seminar. Es wird sicher teurer, wenn er Dich nicht fahren lässt.
27.10.2005 um 08:45 Uhr
Also wenn ihr den Beschluß gefasst habt und dies dem AG mitgeteilt habt geht das in Ordnung. Hat der AG innerhalb von 14 Tagen seinen Widerspruch ordentlich formuliert, kann er das so tun. Seid Ihr der Meinung, das der Widerspruch berechtigt ist, könnt ihr das doch auch so dem Anbieter mitteilen und der Beschluss der Seminarteilnahme wird nur zu einem anderen Zeitpunkt umgesetzt. Sollten Stornokosten entstehen, s.o.
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