Verzicht nach der Wahl - muss Bietriebsratsmitglied nach Verzicht ganz aus dem Gremium ausscheiden?
Kann ein auf Listenplatz 1 gewähltes Bietriebsratsmitglied nach der Wahl auf seinen regulären Sitz verzichten und sich selbst zu einem Ersatzmitglied degradieren? Oder muss es nach Verzicht ganz aus dem Gremium ausscheiden?
Community-Antworten (6)
21.11.2009 um 19:14 Uhr
Ganz oder gar nicht soll heißen: entweder er nimmt die Wahl an und entsprechend seinen Sitz im Gremium oder er ist ganz draußen.
Grüße Kleine Hexe
21.11.2009 um 20:24 Uhr
@karlkraus Einem solchen Kollegen kann man nur zielgerichtet antworten. Und dann am besten mit einer Anlehnung an Karl Kraus:
'Wenn die Sonne der Betriebsratsmandatschaft niedrig steht, dann werfen selbst unsichtbare BRM Schatten!'
21.11.2009 um 20:28 Uhr
karlkraus Wenn der Kollege kein BR-Amt übernehmen möchte, muss er sein Amt abgeben. Somit ist er ganz aus dem Rennen und das auch als Ers.-Mitglied.
21.11.2009 um 20:36 Uhr
@alter Mann, du bist sowas von goldig! ;-))
21.11.2009 um 20:40 Uhr
@monalisa Goldig würde ich das nicht nennen. Er ist ein penetranter Ignorant und Repititor.
22.11.2009 um 09:57 Uhr
@karlkraus Das auf Listenplatz 1 gewähltes Bietriebsratsmitglied ist nicht gleich der Betriebsratvorsitzende,den Wählt ihr... Vieleicht fehlt ihm noch ein wenig der Mut zur Betriebsratstätigkeit und möchte nicht im Vordergrund stehen,sprecht doch mal im Gremium darüber. Betriebstarsvoritzender zu sein heisst nicht gleich mehr Verantwortung zu tragen .
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