Erstellt am 22.07.2019 um 10:29 Uhr von Pjöööng
Was heißt "die Lohnerhöhung war versprochen"? Von wem? Wofür? Seid Ihr tarifgebunden? Ist der Kollege in der Gewerkschaft? Wie sind Lohnerhöhungen bei Euch geregelt?
Erstellt am 22.07.2019 um 11:34 Uhr von Kratzbürste
Vielleicht hätte er nicht vorschnell verzichten sollen. Die Beträge seit 2013 sind eh weitestgehend verjährt.
Erstellt am 22.07.2019 um 11:59 Uhr von paula
es gibt erst einmal § 4 Abs. S. 1 TVG. Kann man als Argument ja ins Feld führen. Aber richtig "griffig" wird es erst, wenn man weiß auf Grund welcher Grundlage hier der Tarifvertrag gilt. Bei der rückwirkenden Betrachtung sind daneben Verjährung und Ausschlussfristen zu beachten
Erstellt am 22.07.2019 um 18:35 Uhr von basilica
Der Fall klingt für mich nach Wucher:
§ 291 StGB, § 817 BGB, § 138 BGB.
Wenn die Lohnerhöhung keine freiwillige Leistung des AG ist, würde ich den AG erst einmal ohne Verweis auf Paragraphen dezent darauf hinweisen, dass die 1000 Euro Schulden längst abbezahlt sind und nunmehr doch eigentlich wieder der volle Lohn gezahlt werden kann. Vielleicht hat er das einfach nur übersehen/vergessen.
Erstellt am 23.07.2019 um 08:51 Uhr von enigmathika
Ich fürchte, das ist ziemlich dumm gelaufen. Wenn der Arbeitnehmer unterschrieben hat, dass er auf die Lohnerhöhung verzichtet, ohne eine Begrenzung anzugeben (zum Beispiel zeitlich oder "bis der unbezahlte Urlaub ausgeglichen ist"), dann ist das eben so. Besser wäre es gewesen, er hätte sich damals einen Rat eingeholt. Im Nachhinein zu sagen "Ich hab das zwar unterschrieben, aber eigentlich war das ganz anders gemeint" wird nicht funktionieren. Nun ist sein Verhandlungsgeschick gefragt, damit er jetzt noch seine "eigene" Lohnerhöhung bekommt. (Bei dieser Betrachtung gehe ich davon aus, dass in Eurem Betrieb kein Tarifvertrag gilt)
Eigentlich müsste man, um konkreten Rat geben zu können, mehr Informationen haben, z. B. was der AN genau unterschrieben hat.