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Verzicht auf eine Lohnerhöhung aus einer Notlage.

N
Nucki
Aug 2024 bearbeitet

Folgender Fall: Ein Mitarbeiter musste sich aus einer Not 72 Stunden unbezahlten Urlaub nehmen (2015). Das wurde auch genehmigt. Man wollte dann diesen unbezahlten Urlaub in Abzug bringen was OK wäre,Leider würde dieser Abzug dem Mitarbeiter finanziell sehr Schaden.Daher bot er an auf die versprochene Lohnerhöhung von 100 € (von 2013 diese war bis dahin noch vollzogen) zuverzichten.Der Mitarbeiter bekam diese Verzicht schriftlich. Bis heute wurde diese Lohnerhöhung nicht vergütet. Folgende Frage stellt sich: 1 Es geht hier um ca.1000 € unbezahlten Urlaub.Rechnen Wir jetzt einmal die Summe zusammen die bis heute durch den Verzicht entstanden ist 7.200 € bis zu Rente wären es weit über 20.000€.. Ist sowas überhaupt rechtens?Hat der Mitarbeiter eine Möglichkeit diese Erhöhung noch zubekommen oder alternative einen ausgleichen dafür zubekommen oder was kann er allgemein tun.gruss

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Community-Antworten (7)

P
Pjöööng

22.07.2019 um 12:29 Uhr

Was heißt "die Lohnerhöhung war versprochen"? Von wem? Wofür? Seid Ihr tarifgebunden? Ist der Kollege in der Gewerkschaft? Wie sind Lohnerhöhungen bei Euch geregelt?

N
Nucki

22.07.2019 um 12:45 Uhr

Die Lohnerhöhung wurde von der Geschäftsleitung mündlich ausgesprochen.Keine Tarifbindung.Die Gehälter werden jährlich erhöht(für alle Mitarbeter gleich).Allgemein werden auch noch seperaten Personalgespräche geführt. gruss

K
kratzbürste

22.07.2019 um 13:34 Uhr

Vielleicht hätte er nicht vorschnell verzichten sollen. Die Beträge seit 2013 sind eh weitestgehend verjährt.

P
paula

22.07.2019 um 13:59 Uhr

es gibt erst einmal § 4 Abs. S. 1 TVG. Kann man als Argument ja ins Feld führen. Aber richtig "griffig" wird es erst, wenn man weiß auf Grund welcher Grundlage hier der Tarifvertrag gilt. Bei der rückwirkenden Betrachtung sind daneben Verjährung und Ausschlussfristen zu beachten

B
basilica

22.07.2019 um 20:35 Uhr

Der Fall klingt für mich nach Wucher: § 291 StGB, § 817 BGB, § 138 BGB.

Wenn die Lohnerhöhung keine freiwillige Leistung des AG ist, würde ich den AG erst einmal ohne Verweis auf Paragraphen dezent darauf hinweisen, dass die 1000 Euro Schulden längst abbezahlt sind und nunmehr doch eigentlich wieder der volle Lohn gezahlt werden kann. Vielleicht hat er das einfach nur übersehen/vergessen.

E
enigmathika

23.07.2019 um 10:51 Uhr

Ich fürchte, das ist ziemlich dumm gelaufen. Wenn der Arbeitnehmer unterschrieben hat, dass er auf die Lohnerhöhung verzichtet, ohne eine Begrenzung anzugeben (zum Beispiel zeitlich oder "bis der unbezahlte Urlaub ausgeglichen ist"), dann ist das eben so. Besser wäre es gewesen, er hätte sich damals einen Rat eingeholt. Im Nachhinein zu sagen "Ich hab das zwar unterschrieben, aber eigentlich war das ganz anders gemeint" wird nicht funktionieren. Nun ist sein Verhandlungsgeschick gefragt, damit er jetzt noch seine "eigene" Lohnerhöhung bekommt. (Bei dieser Betrachtung gehe ich davon aus, dass in Eurem Betrieb kein Tarifvertrag gilt)

Eigentlich müsste man, um konkreten Rat geben zu können, mehr Informationen haben, z. B. was der AN genau unterschrieben hat.

T
Test1

20.08.2024 um 11:36 Uhr

Hallo, bin ich da?

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