Erstellt am 02.03.2017 um 07:42 Uhr von gironimo
Und was ist mit den An- und Abreisezeiten?
Ansonsten sind die reinen Seminartage mit einem Tag zu bewerten. Du warst ja nicht am Arbeitsplatz und warst also daran gehindert, Deine volle Tagesstundenzahl zu erbringen.
Wende Dich an den Seminaranbieter. Der kennt das Problem sicherlich gut und kann Dir Argumentationshilfen geben.
Erstellt am 02.03.2017 um 09:21 Uhr von Pickel
Gironimo, hätte zuerst mal nachfragen sollen, ob es dem BRM möglich gewesen wäre, am An- oder Abreisetag vorher / nachher noch zur Arbeit zu erscheinen.
Erstellt am 02.03.2017 um 09:27 Uhr von Pjöööng
Der Denkfehler ist, dass hier "Stunden abgezogen" werden. Der § 37 BetrVG sagt eindeutig: "Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist."
Wenn Du also während der Arbeitszeit auf einem BR-Seminar bist, dann bist Du während dieser Zeit von Deiner beruflichen Tätigkeit befreit. Dafür spielt es auch keine Rolle ob Du gerade auf der Toilette oder in einer Pause oder auf der Hin- bzw. Rückfahrt bist.
Sollte allerdings das Seminar am Freitag nur bis 12:00 gehen und das Tagungshotel gegenüber Eures Betriebsgeländes sein, dann wird Dein Arbeitgeber verlangen können dass Du noch bis zum regulären Arbeitsende an Deinem Arbeitsplatz bist.
Erstellt am 02.03.2017 um 09:38 Uhr von ganther
nachdem der AG bei uns auch bei internen Schulungen echte Pausen abzieht ist unser ArbG der Meinung, dass der AG diesen Abzug auch bei BR Schulungen vornehmen darf. Es würde die Dienstreiseordnung gelten. Das ganze geht gerade in die nächste Instanz. Wir sind auf das LAG gespannt....