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Seminar Arbeitszeit Konto

R
Rosenbauer
Mrz 2017 bearbeitet

Hallo Ihr BR-kolegen, ich War Letzt Woche bei WAF zur BR 1 Schulung. Heute habe ich meinen Dienstreiseantrag auf arbeit ausgefüllt, in dem auch gefragt wird von wann bis wann welche schulung statt fand. Der erste und letzte tag sind ja keine volle 8 stunden, daher wurde mir jetzt auf meinem stundenkonto Zeit abgezogen. Und die pausen wurden auch abgezogen. Is ja irgendwie blöd. 4 Tage schulung und schon hab ich 5 Stunden abgezogen bekommen. Is das so rechtens? Wenn nein kann mir jemand sagen wo ich diesbezüglich eine Rechtsprechung finden kann, ich Find nichts brauchbares.

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Community-Antworten (4)

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gironimo

02.03.2017 um 08:42 Uhr

Und was ist mit den An- und Abreisezeiten?

Ansonsten sind die reinen Seminartage mit einem Tag zu bewerten. Du warst ja nicht am Arbeitsplatz und warst also daran gehindert, Deine volle Tagesstundenzahl zu erbringen.

Wende Dich an den Seminaranbieter. Der kennt das Problem sicherlich gut und kann Dir Argumentationshilfen geben.

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Pickel

02.03.2017 um 10:21 Uhr

Gironimo, hätte zuerst mal nachfragen sollen, ob es dem BRM möglich gewesen wäre, am An- oder Abreisetag vorher / nachher noch zur Arbeit zu erscheinen.

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Pjöööng

02.03.2017 um 10:27 Uhr

Der Denkfehler ist, dass hier "Stunden abgezogen" werden. Der § 37 BetrVG sagt eindeutig: "Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist."

Wenn Du also während der Arbeitszeit auf einem BR-Seminar bist, dann bist Du während dieser Zeit von Deiner beruflichen Tätigkeit befreit. Dafür spielt es auch keine Rolle ob Du gerade auf der Toilette oder in einer Pause oder auf der Hin- bzw. Rückfahrt bist.

Sollte allerdings das Seminar am Freitag nur bis 12:00 gehen und das Tagungshotel gegenüber Eures Betriebsgeländes sein, dann wird Dein Arbeitgeber verlangen können dass Du noch bis zum regulären Arbeitsende an Deinem Arbeitsplatz bist.

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ganther

02.03.2017 um 10:38 Uhr

nachdem der AG bei uns auch bei internen Schulungen echte Pausen abzieht ist unser ArbG der Meinung, dass der AG diesen Abzug auch bei BR Schulungen vornehmen darf. Es würde die Dienstreiseordnung gelten. Das ganze geht gerade in die nächste Instanz. Wir sind auf das LAG gespannt....

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