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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Massives Problem mit einer depressiven Kollegin als Betriebsrätin

K
Kummerkasten
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin Betriebsrätin und werde täglich von einer Kollegin als Kummerkasten missbraucht. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ich mir das weiterhin antun muss (ich komme kaum zu meiner eigentlichen Arbeit) und die Dame hat auch schon wegen einer Versetzung und der Krankheit Ihres Gatten gedroht sich umzubringen. Ich schaffe das nicht mehr und möchte die Kollegin höflich, aber bestimmt, abweisen, was ich auch schon versucht habe, aber ohne Erfolg. Ich bin mit Sicherheit nicht unsensibel, aber das geht zu weit. Ich bin damit total überfordert und auch keine Psychologin. Ich schaffe das nicht mehr, zumal ich deswegen auch die Protokollführung derzeit nicht wahrnehmen kann. Darf ich die Kollegin zurückweisen bzw. Sie aus meinem Büro verweisen, auch wenn Sie zu mir als Betriebsrätin kommt? Ich muss hier wirklich sehr deutlich werden, da die Person weder freundliche Hinweise reagiert, noch Ratschläge befolgt.

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Community-Antworten (5)

K
Kölner Akzeptiert

02.03.2017 um 09:45 Uhr

Klare Kante zeigen. Abgrenzen und Gespräche ablehnen. Bei wiederholter Androhung eines Suizids greift sowieso das PsychKG...

G
gironimo

01.03.2017 um 12:08 Uhr

Das ist wohl weniger ein BR-Problem, als ein zwischenmenschliches. Im Grunde kann diese Kollegin ja jeden mit ihren Problemen konfrontieren.

Die Kollegin braucht fachgerechte Unterstützung (wie Du schon sagst - Psychologe / Therapie). Vielleicht kannst Du ihr in dieser Richtung einen Weg aufzeigen.

P
Pjöööng

01.03.2017 um 12:57 Uhr

Betriebsratsmitglieder sind keine Kummerkästen, Psycholgen, Sozialarbeiter oder Mükkabladeplätze. Die Aufgaben der BRM sind im BetrVG beschrieben. Insofern darf (und muss im Zweifelsfalle sogar) ein BRM einen Kollegen der mit Dingen kommt, die nicht die Aufgaben des BRM betreffen letztendlich bitten, sich an eine geeignetere Stelle zu wenden. Dazu bedarf es einer gewissen Konsequenz in der Gesprächsführung, die letzten Endes in der Frage mündet: Was erwartest Du hier was der BR für Dich tun soll?

Diese Kollegin wird sich so lange neue Anlaufstellen suchen denen sie ein Ohr abkauen kann, bis sie irgendwo nicht klar auf die Grenzen verwiesen wird.

Gleichzeitig sollte man sich überlegen welche Stelle im Betrieb dieser Kollegin helfen kann.

I
ickederdicke

02.03.2017 um 08:33 Uhr

Wenn ihr einen Betriebsarzt( oder sogar einen Betrieblichen Sozialdienst ) habt schaltet diesen ein, auch haben die Städte/Kreise i.d.R. Psychologische Notdienste. Wen ihr eine SBV habt, die einmal ansprechen. Diese kann dir und der Kollegin auch Wege aufzeigen . Eine gute SBV sollte auch passende Kontakte zu den einzubeziehenden Ämtern und Behörden haben.

N
niemand

02.03.2017 um 16:52 Uhr

Bei der Androhung eines Suizids müssen spätestens alle Alarmglocken bimmeln. Das lässt man so nicht stehen. Ich habe als SBV auch schon solch einen Fall gehabt. In einem Beratungsgespräch hat ein Kollege mit Selbstmord gedroht. Ich habe sofort die Beratung unterbrochen, dem Kollegen gesagt, daß ich nun den Vorgesetzten einschalte und den Betriebsarzt informiere. Unsere Betriebsärztin hat mit dem Kollegen ein langes Gespräch geführt und den Kollegen überzeugt, dass er sich in psychologische Behandlung begab.

Wir haben nach diesem Vorfall einen Interventionskreis gebildet und uns beraten lassen. Ich würde es mir nie verzeihen können, wenn ich auf eine solche Ankündigung nicht reagiere und der Kollege/in bringt sich anschließend um. Diese Verantwortung möchte ich nicht tragen.

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