Teilfreistellung BR Vorsitz Abteilungsarbeit
Hallo zusammen,
unser 80% freigestellter BR-Vorsitz soll seine 20% Abteilungsarbeit nun aus dem BR-Büro erledigen. Sprich seinen Schreibtisch in der Abteilung räumen. Begründung Abteilungsleiter "kann man auch aus dem Büro erledigen" bzw. telefonisch klären. Durch die räumliche Entfernung entfällt der kurze persönliche Kontakt/Austausch mit den Kollegen. Eine offizielle Umsetzung/Versetzung liegt nicht vor.
Wie soll man sich verhalten? Umzug verweigern?
Danke für Eure Hilfe
Community-Antworten (10)
16.11.2023 um 14:52 Uhr
"Wie soll man sich verhalten? Umzug verweigern?"
Wo liegt das Problem?
"Durch die räumliche Entfernung entfällt der kurze persönliche Kontakt/Austausch mit den Kollegen."
Wenn der Austausch nötig ist, kann er doch vorbeigehen.
16.11.2023 um 16:58 Uhr
Ich würde da auch kein Problem sehen, außer----- Das BR Büro ist zu klein. Ich würde dem AG dann dazu Auffordern einen zusätzlichen Schreibtisch und Rechner zur Verfügung zu stellen, so das beides strikt voneinander getrennt ist.
16.11.2023 um 17:21 Uhr
wenn das Büro zu klein ist, einen zusätzlichen Schreibtisch? wunder
sehe aber auch gar keinen Sinn darin, das "strikt getrennt" zu halten.
16.11.2023 um 17:40 Uhr
Hmm finde ich nicht, bzw. kommt darauf an.
Wenn ich im BR Büro bin, bin ich freigestellt. Wenn ich am normalen Arbeitsplatz bin, bin ich das nicht. Hier würde ich eine strikte Trennung (naja ganz so strikt bei Anrufen vielleicht nicht) bevorzugen. Was ist, wenn es nur einen Arbeitsplatz gibt und den der zu 20% freigestellte BR nutzen will? Muss ich im Betriebsratsbüro mit z.B. 6 Leuten normale Arbeit also auch mit Teams, Telefon, persönliche Diskussionen über nicht BR-Themen (hier auch eine evtl. Geheimhaltung der BR-Sachen beachten) etc. erledigen?
16.11.2023 um 18:22 Uhr
@celestro Sorry ein bisschen blöde geschrieben von mir. Meine im nächsten Satz natürlich zusätzlichen Schreibtisch wenn der Platz vorhanden ist.
@nicht brauchen Strikte Trennung halte ich für erforderlich, weil das eine Arbeit ist und das andere BR. Es kann ja auch mal sein das nicht nur das Teilfreigestellte BRM am Rechner BR Arbeit erledigen muss. Was z.B. wenn das teilfreigestellte BRM seine normale Arbeit am Rechner nach geht und ein anderes BRM muss am Rechner? Weiter noch ist bei strikter Trennung der Datenschutz gewährleistet.
16.11.2023 um 19:12 Uhr
Ich würde grundsätzlich auch kein Problem mit dem Umzug sehen. Um den persönlichen Kontakt herzustellen, kann Dir als BRV ja niemand verbieten, durch das Haus zu marschieren.
Für die übrige Arbeit hättest Du im BR-Büro sogar Deine Ruhe.
Allerdings muss gewährleistet sein, dass bei den 20% der normalen Tätigkeit der Datenschutz aus der BR-Arbeit gewährleistet ist.
Betreten währenddessen z.B. Kunden oder KollegInnen das BR-Büro und bekommen Dinge mit die sie nicht sehen dürften? Wenn das nicht auszuschließen ist, verbietet sich der Umzug. Ansonsten sehe ich dort keine Probleme und wüsste auch nicht wie man dagegen vorgehen sollte.
16.11.2023 um 23:29 Uhr
Wir, 3 teilfreigestellte BRMs, handhaben das so, dass wir unsere normale Tätigkeit aus dem BR Büro heraus erledigen. Wir haben aber auch für alle Betriebsräte spezielle BR Mail-Accounts, so dass es keine Mails mit Betriebsratsinhalten auf unseren "normalen" Mitarbeiter-Mailaccounts gibt. Das hat etwas gedauert, bis sich alle daran gehalten haben, aber mittlerweile hat sich diese "strikte" Trennung etabliert. Eine räumliche Trennung wollte ich nicht, denn das wäre eine erhebliche Belastung und Verschlechterung für uns.
Gruß, Stadtwerker
17.11.2023 um 12:04 Uhr
Ich erkläre vielleicht mein Problem noch etwas anders. Für die 20% reguläre Arbeit müsste ich an Unterlagen und Material um prüfen/nachsehen zu können. Diese sind aber bei meinen direkten Kollegen an deren Arbeitsplätzen und nicht im BR-Büro. Mit mal schnell nachgucken geht da nichts mehr. Datenschutz E-Mails ist alles im grünen Bereich. Beim Vorgänger war es kein Problem 2 Arbeitsplätze sprich in der Abteilung und BR-Büro.
17.11.2023 um 12:09 Uhr
Über was für Wege reden wir denn da? Und ist mal eine Digitalisierung Eurer Unterlagen angedacht?
Ansonsten müsste man dem AG mal klar machen, dass lange Wegezeiten im Betrieb von 20% Arbeitszeit runtergehen, und eben nicht von 80% BR-Arbeit.
17.11.2023 um 13:02 Uhr
Für das BR Büro hat der AG keine Verfügungsgewalt und kann deshalb auch nicht anordnen, dass dort andere Tätigkeiten verrichtet werden! Fordere den AG auf Dir auch für die 20% einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen!
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