Erstellt am 01.03.2017 um 07:59 Uhr von gironimo
Dennoch sind die WA-Mitglieder für die erforderliche Zeit frei zu stellen. Das läuft wie beim BR. Also wie üblich - beim Vorgesetzten zur Sitzung abmelden.
Erstellt am 01.03.2017 um 11:53 Uhr von hanselmeier
Danke, aber das ist klar. Da gibts auch keine Probleme.
ABER ich meinte eher ob der Geschäftsführer (der 200km weiter weg sitzt) einen Anspruch auf Information hat. Ob der WA ihn also über die Vorbereitungssitzung informieren muss (Termin, Zeit, Ort usw.)
Erstellt am 01.03.2017 um 12:09 Uhr von celestro
"Finden kann ich online dazu nichts, da das Thema WA viel weniger hergibt als zu allgemeiner BR-Arbeit."
Da der WA zum BR gehört und WA-Arbeit somit BR-Arbeit ist, macht das überhaupt keinen Sinn. Ein BRM muß sich beim AG abmelden ... wenn es das normalerweise bei der GF tut, dann auch hier. Wenn nicht, dann auch für diese Vorbereitungssitzung nicht.
Erstellt am 01.03.2017 um 22:07 Uhr von hanselmeier
celestro, danke für deine Antwort, die ich hier aber so nicht stehen lassen möchte:
Betriebsverfassungsgesetz
§ 107 Bestellung und Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses
http://www.br-wiki.de/Wirtschaftsausschuss
der WA "gehört" also nicht zum BR und es ist auch nicht gleich BR-Arbeit.
Erstellt am 02.03.2017 um 09:42 Uhr von ganther
trotzdem gelten bei deinem Fall die gleichen Regeln für den WA. Ob es dir gefällt oder nicht.
Erstellt am 02.03.2017 um 11:39 Uhr von celestro
"der WA "gehört" also nicht zum BR und es ist auch nicht gleich BR-Arbeit."
So gesehen hast Du natürlich recht. Ich war aufgrund der Tatsache, das wir hier in einem BR-Forum sind, davon ausgegangen, das die Frage auf die Teilnahme von BRM abzielt.
Hinzu kommt, das oftmals der WA auch nur aus BRMs besteht.
Wer soll sich denn hier zur Vorbereitungssitzung treffen, bzw. wozu braucht man überhaupt eine Vorbereitungssitzung ?
Erstellt am 02.03.2017 um 15:27 Uhr von Niemand
Die einfachste Lösung dürfte wohl sein, dass der BR einen Ausschuss wirtschaftliche Angelegenheiten bildet. Dieser Ausschuss trifft sich regelmäßig vor den WA Sitzungen und lädt die nit Br WA Mitglieder als Sachverständige dazu. Hier kann man dann die Fragen besprechen, die man in der WA Sitzung der GF stellen will.
Erstellt am 02.03.2017 um 16:15 Uhr von Pjöööng
Das "einfachste" ist also ein "Ausschuss wirtschaftliche Angelegenheiten" neben dem Wirtschaftsausschuss?
Dieser AwA trifft sich dann zuerstmal mit dem Arbeitgeber um darüber zu beraten, welche WiA Mitglieder diesem AwA zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrates als Auskunftspersonen erforderlicherweise zur Verfügung zu stellen sind? Dann setzen sich WiA und AwA zusammen und beraten darüber, welche Fragen der WiA der GF in der WiA Sitzung stellt?
Moment mal... Wozu braucht der AwA Auskunftspersonen, wenn er doch den WiA berät?
Und nach der WiA Sitzung informiert der WiA direkt den BR, oder erst mal den AwA?
Wenn man den WiA so falsch besetzt hat dass man einen AwA zur Beratung des WiA braucht, dann darf man sich nicht wundern wenn man vom Arbeitgeber nicht ernst genommen wird.
Erstellt am 02.03.2017 um 21:02 Uhr von DummerHund
@hanselmeier
Der WA ist ein eigenständiges Gremium. Hier kommt erst mal ein Punkt und lange nicht.
Um zu Tagen oder sich vor zu bereiten braucht man ja einen Raum. Dieser muss ja irgndwo beantragt werden. Wie funktioniert das bei euch?
Wenn ich mal blind davon ausgehe das diese Sitzungen wohl in den Räumen des BR stattfinden, wie melden die nutzenden Betriebsräte der oberen Etage das das BR Büro von xy bis zy nicht erreichbar ist aus Gründen.....
Mitglieder des WA haben eine Arbeitverpflichtung der im Arbeitsvertrag festgehlten ist. Kann man seine arbeitvertraglichen Pflichten nicht nachkommen, hat man sich ab zu melden. Also müssten WA Mitglieder dies auch bei euch so machen. Ob beim unmittelbarem Vorgesetzten oder direkt bei der GL liegt an eurer Firma selber wie das geregelt wird ( nehmt hierzu Richtlinie wie sich einzelne BR Mitglieder zu BR Sitzung oder BR Arbeit abmelden.
Zu guter letzt:
(An der WA-Sitzung nimmt bei unserem Unternehmen üblicherweise kein Geschäftsführer teil, sondern ein hohes Tier vom Controlling)
Denke auch diese Person des Controlling kommt nicht einfach so auf euch zugelaufen, sondern kommt auf Einladung. (persönliche Anmerkung: ich finde es Erschrekend das bei jeder Zusammenkunft des Wa einer von Oben mit dabei sitzt.).
Kann man bei all dem davon ausgehen das die GL nichts von allem weiss ?
Erstellt am 02.03.2017 um 21:58 Uhr von Kölner
DH
Der WA ist KEIN eigenständiges Gremium, sondern ein Ausschuss des BR!
Erstellt am 04.03.2017 um 16:04 Uhr von hanselmeier
DH.... danke erstmal.
Wir wissen was ein WA ist, was wir dürfen, was wir versuchen dürfen und zu was wir Antwort bekommen :)
Dachte meine Frage war eindeutig, aber gut, viell. nicht für jeden (damit meine ich jetzt nicht dich DH). Die Frage war also anders formuliert: müssen wir dem GF mitteilen, daß am x.x.2017 um 9 Uhr im Raum y eine Vorbereitungssitzung des WA stattfindet?
Geholfen hat mir wohl am meisten das:
....nehmt hierzu Richtlinie wie sich einzelne BR Mitglieder zu BR Sitzung oder BR Arbeit abmelden.....
Da wir dazu viele Jahre betriebliche Übung haben, übertrage ich das auf die Mitglieder vom WA, und gut ist´s. Die Mitglieder vom WA melden sich für Vorber.sitzungen und Sitzungen also bei Ihren Vorgesetzen ab.
Wir machen vor jeder "echten" Sitzung (wo dann der Controller teilnimmt) eine Vorbereit.sitzung, um die Themen für die "echte" Sitzung festzulegen und ggf. die schriftlichen Dinge bis dahin anzufordern.
Sowas ist für einen WA unserer Meinung nach absolut notwendig.
Also, das hohe Tier nimmt an jeder Sitzung teil (da es eingeladen wird), aber nicht an der Vorber.sitzung. Da hast du ggf. was hineininterpretiert.