Reisekosten Verdienstausfall Betriebsversammlung
Hallo zusammen, wir hatten eine BV für 3 Stunden. Die Anreise zur BV (Nebenbetrieb) war 2 Stunden. Die Fahrtzeit und BV Zeit wird bezahlt. Im Anschluss war ein Fest des AG an dem die Arbeitnehmer teilgenommen haben (freiwillig). Ist hier die Rückreise auch Arbeitszeit? Auch wenn sie am nächsten Tag erfolgt? Darf ein Arbeitnehmer ins Minus rutschen (Nebenbetrieb hatte geschlossen)? Meinem Empfinden nach darf ein Mitarbeiter nicht durch die Teilnahme an der BV schlechter gestellt werden ... aber ....
Community-Antworten (10)
14.11.2023 um 12:52 Uhr
Also ich kenn kein Gesetz, dass die Rückreisezeit nur bezahlt wird wenn die Rückreise direkt am Anschluss der BV statt findet. Zur zweiten Frage nein da eine Betriebsversammlung keine Pflicht ist, muss dem AN auch die Möglichkeit gegeben werden, statt dessen zu arbeiten. Er muss aber seine Arbeit aktiv angeboten haben. Ist er freiwillig nach Hause gegangen und verfügt über ein Stundenkonto hat er jetzt wohl Minusstunden.
14.11.2023 um 13:58 Uhr
Darf ein Arbeitnehmer ins Minus rutschen (Nebenbetrieb hatte geschlossen)? Wenn der AN nicht arbeiten konnte ,weil der Betrieb geschlossen hatte ,kommt der AG in Annahmeverzug, das heißt er muss den Arbeitstag voll bezahlen.
14.11.2023 um 23:11 Uhr
"....das heißt er muss den Arbeitstag voll bezahlen."
ganzen Tag? BV plus Anreise wird doch gezahlt. Er ist an dem Tag nicht zurück gefahren. Die 2 Stunden Rückreise (da bin bei moreno) sollten ihm auch noch zustehen. Aber damit ein ganzer Tag bezahlt wird wegen Annahmeverzug? Da fehlt was? Der AN muss seine Arbeitsleistung anbieten.... hat er das? Ich lese davon nichts
15.11.2023 um 06:06 Uhr
Halten wir fest, es gab eine BV und im Anschluß ein Fest? Das Fest wird schön abgegriffen und später möchte man dafür noch entlohnt werden?!
*vom Administrator angepasst
15.11.2023 um 07:45 Uhr
@ganther, du hast Recht ich habe da etwas falsch verstanden!
15.11.2023 um 09:28 Uhr
Na vielleicht meldet sich Ratschlag ja noch! ich habe die Frage so verstanden, dass es sich hier um zwei verschiedene Mitarbeiter gehandelt hat! Der eine hat gefeiert und der andere wollte arbeiten wie Firma war aber geschlossen...sonst macht es für mich keinen Sinn!
15.11.2023 um 09:40 Uhr
Zitat: Halten wir fest, es gab eine BV und im Anschluß ein Fest? Das Fest wird schön abgegriffen und später möchte man dafür noch entlohnt werden?!
Moreno hat hier recht. Wenn der AN seine Arbeitskraft nach der Veranstaltung und Heimreise angeboten hat, muss der AG die normale Arbeitszeit bezahlen (oder das Stundenkonto verändert sich nicht). Dies ist entsprechend dem BGB. Willst du Nachteule sagen, dass dies hier nicht gilt. Oh nachgeschaut. Im §0815 steht natürlich: wenn es ein Fest gibt, so ist der Annahmeverzug nicht zu rechnen.
Hast du irgendeinen Beleg (Urteil oder Gesetz) für das was du schreibst?
Eine Entlohnung des Fests wollte doch keiner. Warum willst du einfach Gesetze ignorieren? Weil es nicht in deinen Kram passt? Weil die Gesetze viel zu Arbeitnehmerfreundlich sind? Weil es so laufen soll wie DU das sagst?
*vom Administrator angepasst
15.11.2023 um 11:36 Uhr
Statt den ganzen Tag zu träumen, sollte man erst einmal lernen, den Sachverhalt zu verstehen. Aber das ist wohl zu viel verlangt.
15.11.2023 um 11:45 Uhr
Na vielleicht meldet sich Ratschlag ja noch! ich habe die Frage so verstanden, dass es sich hier um zwei verschiedene Mitarbeiter gehandelt hat! Der eine hat gefeiert und der andere wollte arbeiten wie Firma war aber geschlossen...sonst macht es für mich keinen Sinn! Genau so hatte ich es auch verstanden, deshalb meine Antwort mit dem Annahmeverzug !! ?
15.11.2023 um 13:17 Uhr
[Statt den ganzen Tag zu träumen, sollte man erst einmal lernen, den Sachverhalt zu verstehen. Aber das ist wohl zu viel verlangt. ]
Muss man ja nicht, wenn die Meinung schon feststeht. Das macht simpel gestrickte Leute ja auch so glücklich.
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