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Studiengebühren werden vom Gehalt abgezogen

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Der_Seby
Nov 2023 bearbeitet

Hallo,

wir beschäftigen bei ums im Betrieb mehrere Duale Studierende im Sozialen Bereich. Nun ist durch eine Einsicht in die Personalakte einer der Studierenden aufgefallen, das die Studiengebühren bei der Berechnung des Gehalts ohne Mitteilung an diese vom Lohn runtergerechnet wurden. Einmal kurz zum Verständnis: Die Studierenden die vorher eine Ausbildung als Erzieher*in absolvier haben bekommen ein zusammengesetztes Gehalt von 20 Stunden als Fachkraft (nach hausinterner Lohntabelle) und 4 Stunden Studienvergütung (fester Betrag)

Im Arbeitsvertrag wird das Gehalt als ein Festbetrag von XXX€ angegeben. Bei der Einsicht in die Personalakte ist dort auch die Berechnugsgrundlage hinterlegt. Diese sieht wie folgt aus: 20 Sunden Gehalt

  • 4 Stunden Studienvergütung
  • Studiengebühren = Gehalt im Arbeitsvertrag

Im Arbeitsvertrag, der Zusatzvereinbarung bzgl. Rückzahlungen und Verpflichtung und dem Vertrag zwischen Hochschule, Student*in und Einrichtung ist festgehalten, das die Gebühren von der Einrichtung getragen werden.

Nach abfrage unter den Studierenden ist aufgekommen, das dies kein Einzelfall ist, in dem so vorgegangen wurde, ohne dies mit den Studierenden zu kommunizieren.

Nun ist unsere Frage als Betriebsrat, was können wir für unsere dualen Studierenden tun, damit sie die Volle Vergütung bekommen und der Betriebs ich an seine Vereinbarung mit ihnen hält die Gebühren zu zahlen.

Danke schon im voraus für die Rückmeldungen

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Community-Antworten (5)

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celestro

13.11.2023 um 14:04 Uhr

Im AV steht, der MA muss die Gebühren zahlen und woanders, das er das nicht muss?

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Der_Seby

14.11.2023 um 10:41 Uhr

Moin, Im AV steht nur die Vergütung als Gesamtsumme und das die Gebühren vom AG übernommen werden. Aber in der Berechnung wie sich die Vergütung zusammensetzt, die nicht mitgeteilt wurde, sondern in der Personalakte zu finden war, werden 400€ Studiengebühren abgezogen.

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celestro

14.11.2023 um 11:30 Uhr

Ah ... o.k., falsch verstanden.

Der AV wurde unterschrieben und in diesem steht "das die Gebühren vom AG übernommen werden." ... dann ist das gültig und irgendwelche nicht mit dem MA abgesprochenen "Berechnungsgrundlagen" nichtig. Der MA kann die Rückzahlung der Gebühren einfordern (sollte dies auch umgehend tun).

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Der_Seby

14.11.2023 um 11:32 Uhr

Aber was haben wir als BR an Möglichkeiten außer dem MA zu raten dies einzuklagen und zwischen MA und AG zu vermitteln. oder?

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celestro

14.11.2023 um 11:35 Uhr

Ihr könnt dem AG mitteilen, das sein Vorgehen rechtswidrig ist ... ihr könnt alle MA informieren ...

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