Studiengebühren
Guten Morgen allerseits, eine junge Kollegin braucht Hilfe.Also, Sie hat einen befristeten Arbeitsvertrag. Sie hat sich für 2 Jahre verpflichtet und bekam aus diesem Grund ein Studium finanziert.Sie sollte die Gebühren nur zurückzahlen,wenn Sie kündigt oder Ihr gekündigt wird.Jetzt läuft der Vertrag aus ohne Kündigung von einer Seite. Auch wurde Ihr kein weiteres Angebot gemacht noch zu bleiben.Sie selbst ließ aber auch durchblicken keine Verlängerung zu wollen wegen einem an- stehenden Auslandsaufenthalt. Muß solch eine Lage vor Gericht geklärt werden wenn der AG sich stur stellt ? Vielen Dank schon jetzt,für die Hilfe
Schönen Tag wünscht Dörmi
Community-Antworten (5)
08.04.2011 um 10:00 Uhr
@Dörmi, verstehe ich nicht: so wie Du schreibst sind die Zurückzahlungsmodalitäten doch klar definiert...wo ist das Problem?
08.04.2011 um 10:05 Uhr
Hallo Pirat, das Problem ist das der AG jetzt die kompletten Gebühren zurückhaben will. Im Moment ist er auch von einer gütlichen Einigung z.Bsp. halbe/halbe weit entfernt. Gruß Dörmi
08.04.2011 um 10:14 Uhr
Wenn ausdrücklich im Wortlaut vereinbart ist, dass eine Rückzahlung nur anfällt, wenn eine der Vertragsparteien kündigt, gibt es m.E. kein Problem für die Kollegin. Hier läuft ein Vertrag aus. Das ist keine Kündigung. Wenn die Kollegin nicht bereit ist, einen neuen Vertrag im Anschluß abzuschließen, ist das halt Pech für den Arbeitgeber.
08.04.2011 um 10:19 Uhr
@Dörmi, es soll Leute geben (RA), die sich damit auskennen...
08.04.2011 um 10:39 Uhr
Dörmi, wenn die Modalitäten bezüglich des Studiums, und wann eine Rückzahlung fällig wäre, auch so schriftl. niedergelegt worden sind hat die Kollegin nichts zu befürchten. Soll der AG doch vor Gericht gehen. Wie Pirat schon sagt, Rechtsanwälte kennen sich damit aus, und dann kann die Kollegin auch einen nehmen
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