Übernahme JAV-Stellvertreter
Hallo zusammen,
meine Frage bezieht sich auf die Jugend- und Auszubildendenvertretung. Und zwar bin ich JAV-Vorsitzender und mein Stellvertreter befindet sich noch bis Juni in der Ausbildung. MUSS er nach seiner Prüfung vom AG übernommen werden? Er ist auch schon in der JAV-Arbeit tätig gewesen, als er mich in der BR-Sitzung vertreten hat.
Community-Antworten (1)
27.02.2017 um 14:20 Uhr
Er sollte sich an die Regeln des § 78a BetrVG halten. Auch Ersatz-JAV-Mitglieder fallen laut Kommentare des BetrVG unter diese Regelung (Fitting, Däubler)
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