Erstellt am 27.02.2017 um 10:55 Uhr von Zappelmann
Wir reden wirklich von Betriebsräten?
> Diese Betriebsräte haben ein Gremium gebildet.
Einen Gesamtbetriebsrat? Dazu sind sie ja auch verpflichtet.
> ... Vorstand, der die Belange der BR mit der Geschäftsführung erörtert.
Das macht der Betriebsausschuss ...
> ... Bitte an uns herangetreten, dass wir ein Budget ermitteln sollen.
Bitten können die viel. Und wenn sie etwas ermitteln wollen, dann können (werden!) sie das auch machen. Eure Aufgabe ist es nicht, lasst euch nicht vor den fremden Karren spannen.
> Meine Frage an euch: Arbeitet ihr auch mit Budget ...
Niemals! Damit würdest du dir nur selbst Fesseln anlegen und letztendlich lieferst du dem Arbeitgeber Argumente: Schaut mal, was die fordern, also macht mal nen Zahn schneller ... ;))
Wir reden wirklich von Betriebsräten?
Erstellt am 27.02.2017 um 10:56 Uhr von Pjöööng
Was soll das denn für ein "Gremium" sein? Auf welcher Rechtsgrundlage beruht das?
Wenn man über ein Budget mit dem Arbeitgeber verhandelt muss klar sein, dass dieses nicht gedeckelt werden kann. Der Arbeitgeber muss trotz Budget(überschreitung) die notwendigen Kosten des BR tragen.
Erstellt am 27.02.2017 um 11:17 Uhr von GesamtMAV
Ja, Gesamtbetriebsrat und dieser hat einen Vorstand.
Dieses Budget soll die Kosten für den Vorstand und die Zusammenkünfte des Gesamtbetriebsrates enthalten. Nicht die Kosten der einzelnen Einrichtungen.
Insgesamt gesehen, bei einem großzügig ermittelten Budget, finde ich es nicht unbedingt verkehrt. Es gibt uns auch Handlungsspielraum, ohne vorher die Wege der Beantragung zu gehen.
Erstellt am 27.02.2017 um 11:25 Uhr von Pjöööng
Der GBR hat einen "Vorstand"? Und dieser "Vorstand" der die "Belange der BR mit der Geschäftsführung erörtert"?
Ist das jetzt nur ungeschickte Ausdrucksweise? Oder ist das tatsächlich so bei Euch?
Erstellt am 27.02.2017 um 11:28 Uhr von GesamtMAV
Es liegt daran, dass wir nicht in der freien Wirtschaft tätig sind, sondern ein kirchliches Werk.
Da kann man jetzt viel drüber hin und her tauschen, mir wäre die Frage meines Anliegens wichtiger gewesen. Aber danke trotzdem für den Versuch.
Erstellt am 27.02.2017 um 11:33 Uhr von Pjöööng
Sorry, aber der GBR, seine Zuständigkeiten, seine Zusammensetzung sind NICHT in den §§ 106 - 113 BetrVG geregelt!
Erstellt am 27.02.2017 um 13:08 Uhr von gironimo
GesamtMAY
Ihr unterliegt nicht dem BetrVG sondern dem kirchlichen Recht. Da kannst Du nicht unbedingt kompetente Antworten in diesem Forum erwarten.
Eines dürfte aber auch bei Euch klar sein. Wenn der Arbeitgeber wissen will, was die MAV kostet, sollte er sich an die Finanzabteilung wenden, bei der doch aller Kosten erfasst und verwaltet werden.
Und ein Budget kann weder BR noch MAV erstellen. Die Aktivitäten der Arbeitnehmervertretungen hängen stark von den Aktivitäten des Arbeitgebers ab - sind also nicht vorhersehbar. Darum würde ich das Ansinnen des Chefs freundlich aber bestimmt zurück weisen.
Erstellt am 28.02.2017 um 14:50 Uhr von Niemand
Es kann schon sein, daß der AG die Kosten im vorraus ermitteln will, um diese mit in die Kalkulation eingehen zu lassen, oder auch um Gelder dafür zurückzustellen.
Es muss aber auch dem AG klar sein, daß diese Kostenabschätzung nicht abschließend sein kann.
Wenn es zu gerichtliche Auseinandersetzungen und Einigungsstellen kommt, ist es Wahrscheinlich, daß dann auch plötzlich die Kosten sehr viel höher werden, was der AG aber auch zu bezahlen hat.