Erstellt am 25.02.2017 um 08:19 Uhr von gironimo
Das kann man glaube ich nicht so pauschal beantworten. Hat sich denn außer den gesellschaftlichen Strukturen irgend etwas im Betrieb verändert?
Ansonsten hat ja wohl ein Betriebsübergang statt gefunden (also §613a BGB) ?
Erstellt am 25.02.2017 um 11:32 Uhr von Mangas
Ja es war ein Betriebsübergang.
Erstellt am 25.02.2017 um 13:35 Uhr von gironimo
So kurz und knapp wie Du es schilderst, würde ich sagen - ja, sie gelten weiter.
Man muss natürlich in die Details eurer Änderungen gehen.
Wenn Du einen Kommentar zum BetrVG zur Hand hast, lese dazu mal die Kommentierungen zum § 77 BetrVG (z.B. Däubler zu § 77 Rn 45ff oder Fitting Rn 165ff)
Erstellt am 25.02.2017 um 23:37 Uhr von Catweazle
Was steht denn in den Übergangsschreiben bzgl. der Betriebsübergänge? Dort solltest du die Antwort finden. Wahrscheinlich werden die BVs Bestandteil der einzelnen Arbeitsverträge.