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Betriebsvereinbarung

M
Mangas
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle, bis vor kurzem waren wir ein Unternehmen. Für dieses gibt es auch div. Gesamtbetriebsvereinbarungen. Nun wurden wir in div. GmbH's gesplittet mit einer Holding. BR für die einzelnen GmbH's wurden gegründet. Frage ist, haben die bisher geschlossenen BV's für die neu gegründeten GmbH's Gültigkeit??

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Community-Antworten (4)

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gironimo

25.02.2017 um 09:19 Uhr

Das kann man glaube ich nicht so pauschal beantworten. Hat sich denn außer den gesellschaftlichen Strukturen irgend etwas im Betrieb verändert?

Ansonsten hat ja wohl ein Betriebsübergang statt gefunden (also §613a BGB) ?

M
Mangas

25.02.2017 um 12:32 Uhr

Ja es war ein Betriebsübergang.

G
gironimo

25.02.2017 um 14:35 Uhr

So kurz und knapp wie Du es schilderst, würde ich sagen - ja, sie gelten weiter.

Man muss natürlich in die Details eurer Änderungen gehen.

Wenn Du einen Kommentar zum BetrVG zur Hand hast, lese dazu mal die Kommentierungen zum § 77 BetrVG (z.B. Däubler zu § 77 Rn 45ff oder Fitting Rn 165ff)

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Catweazle

26.02.2017 um 00:37 Uhr

Was steht denn in den Übergangsschreiben bzgl. der Betriebsübergänge? Dort solltest du die Antwort finden. Wahrscheinlich werden die BVs Bestandteil der einzelnen Arbeitsverträge.

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