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Betriebsrat Gehaltsverhandlung

R
Regentänzerin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, umfasst der § 82 II BetrVG auch die Teilnahmemöglichkeit eines Betriebsratmitglieds bei Gehaltsverhandlungen? Oder ist "die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts" enger zu verstehen? Danke

1.72606

Community-Antworten (6)

K
Kölner

23.02.2017 um 19:33 Uhr

Ein Betriebsratsmitglied hat aus meiner Sicht nichts bei meiner Gehaltsverhandlung zu suchen!

G
gironimo

23.02.2017 um 20:25 Uhr

Im Prinzip sehe ich keinen Hinderungsgrund.

Aber ich denke auch, dass es nicht unbedingt ratsam ist. Da ist der Chef wo möglich gleich verschreckt und auf Oppositionskurs

G
ganther

23.02.2017 um 23:11 Uhr

Als Chef würde ich den BR bitten den Raum zu verlassen... M.E zu Recht

P
Pjöööng

23.02.2017 um 23:18 Uhr

Ich würde es ja aher mit der Erörterung der Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung im Betrieb verbinden.

B
BRHamburg

24.02.2017 um 06:54 Uhr

Wenn sich ein Mitarbeiter ungerecht behandelt fühlt z.B bei der Berechnung von Prämien oder Zuschlägen kann es hilfreich sein einen Zeugen dabei zu haben. Bei Verhandlungen über eine Lohnerhöhung wäre es nicht so ratsam, es seiden man kann belegen das man bisher benachteiligt wurde.

G
ganther

24.02.2017 um 13:56 Uhr

"Ich würde es ja aher mit der Erörterung der Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung im Betrieb verbinden."

wenn es dann ums Gehalt ginge würde ich den BR trotzdem wieder rauswerfen...

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