Betriebsrat Gehaltsverhandlung
Hallo, umfasst der § 82 II BetrVG auch die Teilnahmemöglichkeit eines Betriebsratmitglieds bei Gehaltsverhandlungen? Oder ist "die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts" enger zu verstehen? Danke
Community-Antworten (6)
23.02.2017 um 19:33 Uhr
Ein Betriebsratsmitglied hat aus meiner Sicht nichts bei meiner Gehaltsverhandlung zu suchen!
23.02.2017 um 20:25 Uhr
Im Prinzip sehe ich keinen Hinderungsgrund.
Aber ich denke auch, dass es nicht unbedingt ratsam ist. Da ist der Chef wo möglich gleich verschreckt und auf Oppositionskurs
23.02.2017 um 23:11 Uhr
Als Chef würde ich den BR bitten den Raum zu verlassen... M.E zu Recht
23.02.2017 um 23:18 Uhr
Ich würde es ja aher mit der Erörterung der Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung im Betrieb verbinden.
24.02.2017 um 06:54 Uhr
Wenn sich ein Mitarbeiter ungerecht behandelt fühlt z.B bei der Berechnung von Prämien oder Zuschlägen kann es hilfreich sein einen Zeugen dabei zu haben. Bei Verhandlungen über eine Lohnerhöhung wäre es nicht so ratsam, es seiden man kann belegen das man bisher benachteiligt wurde.
24.02.2017 um 13:56 Uhr
"Ich würde es ja aher mit der Erörterung der Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung im Betrieb verbinden."
wenn es dann ums Gehalt ginge würde ich den BR trotzdem wieder rauswerfen...
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