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Gehaltsverhandlung

G
gerd093
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen, ich bin im Betriebsrat eines NICHT tarifgebundenen Medienbetriebes und es stehen Verhandlungen über die Gehaltsanpassung 2008(07 - gab es keine) an.Gibt es einen Anhaltspunkt (höhe) oder aber auch einen wirkungsvollen Hebel an dem wir ansetzen können um mit dem Arbeitgeber zu einem vernünftigen Ergebnis zu kommen? Über eine baldige Antwort, gerne auch telefonisch:089 99609-1904, würde ich mich sehr freuen. mit freundlichen Grüßen Gerd

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Community-Antworten (2)

P
pit47

17.09.2008 um 11:36 Uhr

Hallo gerd093, nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ist mit der betrieblichen Lohngestaltung nicht die Mitbestimmung bei der Lohnhöhe gemeint, dieses ist den Tarifvertragsparteien wie Gewerkschaft uns Arbeitgeber vorbehalten. Wenn es keinen Tarifvertrag gibt, muss der einzelne MA mit dem AG über die Lohnhöhe verhandeln.

FB
Frank B

17.09.2008 um 11:38 Uhr

Lies dir mal den §77 Abs.3 BetrVG durch! Es ist nicht nur bei Mitarbeitern ein weit verbreiteter Irrglaube, dass der Betribsrat für Gehaltserhöhungen zuständig ist!

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