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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigungsschutz BRM nach Amtsniederlegung

M
Mclassic
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

besteht für ein ehemaliges BRM dass freiwillig sein Amt niederleg genauso Kündigungsschutz wie für alle anderen BRM die beispielsweise nicht wiedergewählt werden ?

1.53203

Community-Antworten (3)

G
ganther

22.02.2017 um 23:33 Uhr

Natürlich...

C
Challenger

23.02.2017 um 14:04 Uhr

Tach auch, ein Betriebsratsmitglied, das sein Amt niederlegt, hat für EIN JAHR vom Tag der Amtsniederlegung einen nachwirkenden Kündigungsschutz (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 KSchG).

E
EightBall

23.02.2017 um 15:30 Uhr

Ja, also genau genommen ein Jahr nach Amtsniederlegung wie Challenger schon sagt PLUS die individuelle 'normale' Kündigungsfrist.

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