Kündigungsschutz BRM nach Amtsniederlegung
Hallo Kollegen,
besteht für ein ehemaliges BRM dass freiwillig sein Amt niederleg genauso Kündigungsschutz wie für alle anderen BRM die beispielsweise nicht wiedergewählt werden ?
Community-Antworten (3)
22.02.2017 um 23:33 Uhr
Natürlich...
23.02.2017 um 14:04 Uhr
Tach auch, ein Betriebsratsmitglied, das sein Amt niederlegt, hat für EIN JAHR vom Tag der Amtsniederlegung einen nachwirkenden Kündigungsschutz (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 KSchG).
23.02.2017 um 15:30 Uhr
Ja, also genau genommen ein Jahr nach Amtsniederlegung wie Challenger schon sagt PLUS die individuelle 'normale' Kündigungsfrist.
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