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Gespräch mit GF

K
KlausBR
Jan 2018 bearbeitet

unser GF hat nur den BR Vorsitzenden zum Gespräch geladen zum Thema wirtschaftliche Lage im Unternehmen. Kann der Vorsitzende noch jemandem aus dem BR mitnehmen?

1.684014

Community-Antworten (14)

G
ganther

22.02.2017 um 23:34 Uhr

Wer sollte ihm das verbieten. Wenn die GL dann nicht reden will dann ist das erstmal so. Dann würde ich als BR bzw WA aber meine Rechte mit Nachdruck einfordern

C
Challenger

23.02.2017 um 00:02 Uhr

Tach auch,

§ 74 BetrVG Grundsätze für die Zusammenarbeit

(1) Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen.

An diesen Gesprächen nehmen in der Regel ALLE BR-Mitglieder teil. Die Anzahl der BR-Mitglieder die an diesen Sitzungen teilnehmen kann der AG nicht beschränken.

P
Pickel

23.02.2017 um 10:12 Uhr

Challenger, die Frage hat mit dem Monatsgespräch aber schlichtweg nichts zu tun.

Der BRV ist das Kommunikationsorgan des BR. Der AG wird außerhalb des Monatsgespräches nicht mit allen BR die zusätzlichen Sonderthemen besprechen müssen. Im nächsten Monatsgespräch kann das Thema nochmals angesprochen werden. Das ist aber auch alles.

G
gironimo

23.02.2017 um 10:32 Uhr

Ich würde jedenfalls einfach erst einmal fragen.

Vielleicht muss man dem GF auch sagen, dass alles was der BRV erfährt, natürlich von ihm an alle Betriebsräte weitergegeben wird. Er also kein Geheimnisträger ist. Es macht also auch Sinn, jemanden dabei zu haben.

C
Challenger

23.02.2017 um 13:48 Uhr

Tach auch,

Zitat Pickel : Challenger, die Frage hat mit dem Monatsgespräch aber schlichtweg nichts zu tun.

Grundsätzlich richtig. Aber aus der Fragestellung könnte man den Eindruck haben, daß eben keine regelmäßigen, insbesondere monatliche Bespechungen zwischen AG + BR anberaumt werden. Deshalb mein Hinweis auf § 74 BetrVG.Ich kann mich natürlich auch irren. Vielleicht klärt Klaus uns mal auf. Unabhängig davon ist der BR natürlich nicht daran gehindert, vollzählig beim AG zu erscheinen.

K
KlausBR

23.02.2017 um 14:31 Uhr

Monatsgespräche finden schon statt dies ist außerhalb der Reihe. Von den genannten Teilnehmern ist die Buchhaltung mit zwei Mann vertreten, stell. Einrichtungsleitung und GF. Und da es zum Zahlen, geht finde ich mit 2 BR Mitglieder zu kommen schon besser.

M
merkur

23.02.2017 um 14:55 Uhr

Wir handhaben Gespräche zwischen AG und BR Vorsitzenden, die ausserhalb der empfohlenen Monatsgespräche nach §74 BetrVG stattfinden grundsätzlich so, dass IMMER mindestens 2 BR Mitglieder zugegen sind. Gleich ob der AG oder der BR Vorsitzende um ein Gespräch gebeten hat.

Ich halte das für sehr wichtig. Ein "Intimgespräch" zwischen AG und BR Vorstzenden kann leicht zu sinnigen oder unsinnigen Spekulationen Anlass geben.

Daher empfehle ich dir auch, ein zweites BR Mitglied mitzunehemn.

P
Pickel

23.02.2017 um 15:27 Uhr

Merkur, das was du schreibst ist ja richtig.

ABER: Das BetrVG kennt nur den BRV als offizielle Schnittstelle zum AG. Wenn der AG jetzt evtl. auch sehr eilige Themen dem BR schildern muss, dieser sich aber auf die Position "entweder 2 oder gar nicht" beruft - dann kann der AG evtl. auch schlicht sich zurückziehen und darauf verweisen, er habe dem BRV ja die Möglichkeit zur Information gegeben. Dieser habe abgelehnt. Ein echtes Druckmittel hat in diesem Fall wohl nur der AG.

C
Challenger

23.02.2017 um 17:43 Uhr

Nochmal Tach,

11.06.2008

Arbeitsgericht Bielefeld - 6 BV 37/08 -

Schlagworte: ordnungsgemäßer Betriebsratsbeschluss; Monatsgespräche, Ausschuss Normen: §§ 27, 33, 74 BetrVG Leitsätze:

  1. Jedem Betriebsratsmitglied steht jedenfalls dann das Recht zu, an den Monatsgesprächen nach § 74 BetrVG teilzunehmen, wenn diese nicht wirksam auf einen Ausschuss übertragen wurden.

  2. Eine Vertretung durch den Vorsitzenden nach § 26 BetrVG findet nicht statt.

P
Pjöööng

23.02.2017 um 18:16 Uhr

Zitat (Pickel): "Das BetrVG kennt nur den BRV als offizielle Schnittstelle zum AG."

Ich bin mir jetzt nicht sicher, was Du mit "offizielle Schnittstelle" meinst. Mir fällt aber keine Definition ein bei der Dein Satz einen Sinn ergibt. Warum ist z.B. der Wirtschaftsausschuss keine "offizielle Schnittstelle des BR"?

Zitat (Pickel): "Wenn der AG jetzt evtl. auch sehr eilige Themen dem BR schildern muss"

Was sollen das denn für eilige Themen sein, die der Arbeitgeber dem BR schildern muss und wo dies nur in einem solchen ad hoc Gespräch erfolgen kann?

Da fehlt mir wieder mal die Fantasie.

Zitat (Pickel): "dieser sich aber auf die Position "entweder 2 oder gar nicht" beruft - dann kann der AG evtl. auch schlicht sich zurückziehen und darauf verweisen, er habe dem BRV ja die Möglichkeit zur Information gegeben. Dieser habe abgelehnt."

Kannst Du mir auch nur ein einziges Urteil zeigen wo der Arbeitgeber mit dieser Argumantation vor Gericht erfolgreich war?

P
Pickel

23.02.2017 um 18:26 Uhr

Pjöng, wieder am Haare spalten?

  1. Der BRV ist die offizielle Schnittstelle des Gremiums zum AG. Wenn der AG dem BR etwas mitteilen möchte oder muss, dann reicht ihm zur Erbringung der Informationsschuld der BRV.

  2. Dein Phantasiemangel in allen Ehren. Aber der Fragesteller schreibt von der wirtschaftlichen Lage. Ein Grund für ein ad hoc-Gespräch könnte zum Beispiel ein Gespräch mit einem Investor sein. Vielleicht auch eine Betriebsschließung. Oder oder oder...

  3. Nein, kann ich nicht. Darum steht da auch das Wort "evtl.". Alte Urteile hätten btw aber auch nur sehr bedingte Aussagekraft. ganz unschlüssig wäre die Argumentation wohl aber nicht.

P
Pjöööng

23.02.2017 um 23:11 Uhr

Also war Deine Aussage "Das BetrVG kennt nur den BRV als offizielle Schnittstelle zum AG." wieder einmal vorschnell von Dir vor Dich hingrplappert.

Zitat (Pickel): "Ein Grund für ein ad hoc-Gespräch könnte zum Beispiel ein Gespräch mit einem Investor sein."

Und zu diesen Gesprächen muss der Arbeitgeber den BRV hinzuziehen?

Zu 3): Hier stellst Du wieder einmal unter Beweis dass Deine kindliche Fantasie Deine Kenntisse im Arbeitsrecht bei Weitem übertrifft.

C
Challenger

24.02.2017 um 16:02 Uhr

Tach auch Pickel, da kannst Du Dich noch so zur Decke strecken. Pjöööng wirst Du niemals das Wasser reichen können.

G
GrünGelb

26.02.2017 um 14:15 Uhr

https:www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__26.html

Meiner Meinung steht es da.

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