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Kann der BR bei einer Neueinstellung die Arbeitszeiten bei der Personalchefin anforden?

S
SuzukiGSXR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich bin BRV und hab die Personalchefin gebeten mir bei einer Neueinstellung die Arbeitszeiten mitzuteilen (die mir sehr wichtig sind zu dem 40 std. und mehr Verträge ausgehandelt werden :-( ) Sie weigert sich mir das zu geben, mit der Aussage der Bewerber hätte ein recht auf Privatsphäre und somit hätte ich keinen rechtlichen Anspruch ???

Vielen Dank vorab schon mal wenn ihr mir die Passenden Gegenargumente liefet.

Beste Grüße

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

22.02.2017 um 18:04 Uhr

Die Antwort der Personalchefin ist unfug. Natürlich muss der BR wissen, mit welcher Wochenarbeitszeit (Vollzeit, Teilzeit und wie viel) ein AN eingestellrt wird.

Warum sollte der BR es auch nicht wissen. In dem Moment wo er eingestellt ist, hättet Ihr den Anspruch ja ohnehin. Wie sollt Ihr sonst den Anspruch des § 80 Abs 1 Nr.1 BetrVG erfüllen und die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2+3 BetrVG ausüben können.

Ich würde da nicht lange diskutieren. Fordert die Informationen ggf. noch einmal ein und macht deutlich, dass Ihr ggf. Rechtsmittel einlegen werdet.

P
Pickel

22.02.2017 um 18:20 Uhr

Du hast ein Recht auf die Info. Ein Recht auf Mitsprache bzgl. der vereinbarten Stundenzahl aber nicht.

R
RoterFaden

22.02.2017 um 18:21 Uhr

Vielleicht kannst du künftig schon vorher ansetzen: zieh den §93 und bestehe auf die interne Ausschreibung von Arbeitsplätzen.

Bereits im Aushang sollte ja die Wochenarbeitszeit zu sehen sein.

M
Moreno

22.02.2017 um 18:29 Uhr

Du hast ein Recht auf die Info...Wau. Pickel es wird ja noch ein richtiger Betriebsrat aus Dir ;-)

E
EightBall

23.02.2017 um 15:22 Uhr

Also ich sehe das etwas anders, ja. Nicht der BRV hat Anspruch auf die Info, sondern der BR. Beschluss fassen, BRV mit der Einsicht beauftragen. Dann aber! :)

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