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Sanktionen bei Krankheit

H
HullaHupp
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen , bin heute mit einer spannenden Frage konfrontiert worden. Darf ein AN der wegen einer gebrochenen Hand Arbeitsunfähig ist, im Rosenmontagszug mitgehen ohne Sanktionen des AG zu fürchten? Von wegen Gefährdung des Genesung etc. Immerhin würde der AN ja auch draußen spazieren gehen.

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Community-Antworten (8)

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DummerHund

21.02.2017 um 21:31 Uhr

Wenn dies seiner Genesung nicht entgegensteht darf er. Hier würde es der Genesung wohl nur dann entgegen stehen wenn er mit dem eingegipsten Arm Konfetti schmeisst under Hellau mit dem Arm schwenkt.

B
BloodyBeginner

21.02.2017 um 21:38 Uhr

Ich krieg bei solchen Fragen immer die Krise - nichts gegen den Fragensteller- es geht halt um das Thema an sich. Man ist ARBEISTUNFÄHIG vom Arzt geschrieben, gerade mit einer gebrochenen Hand wird man wohl an den meisten Arbeitsplätzen nicht einsetzbar sein. Und dann gibt es da noch das Weltbild in den Köpfen Mancher, wenn man AU dürfte man nur zu Hause sein und möglichst noch im Bett liegen. Hallo - es gibt einen himmelsgroßen Unterschied zwischen Arbeitsunfähig und dem Rest des Lebens, das auch dann dort weitergeht. Unlustig z.B. wirds natürlich wenn man AU ist, aber z.B. fröhlich an seiner eigenen Baustelle oder sogar noch an der Baustelle eines Freundes arbeitet. Dann kann der "Spaß" aufhören

P
Pickel

21.02.2017 um 22:48 Uhr

Einen gebrochenen Arm muss man eben schonen. Das heißt dann auch, Situationen zu meiden, die zu Stößen etc. führen können. Das macht man aber auch schon instinktiv.

G
gironimo

22.02.2017 um 00:42 Uhr

Ich sehe da auch keine Probleme.

Allerdings muss man mit den entsprechenden Kommentaren von Kollegen und Chef leben können.

Vielleicht ganz offen darüber reden.

P
Pjöööng

22.02.2017 um 01:28 Uhr

Mir fehlen leider die medizinischen Kenntnisse der Vorschreiber, deshalb kann ich nicht beurteilen ob die Teilnahme am RMZ die Genesung gefährdet.

Es gibt dann aber immer noch den Sinnspruch: "Nicht alles was erlaubt ist ist auch klug." Die Kollegen die die Arbeit mitmachen müssen werden vielleicht wenig Verständnis für den fröhlich winkenden Kollegen haben, manch einer wird da vielleicht statt der fünf Finger an der winkenden Hand nur den Mittelfinger erblicken.

B
BRHamburg

22.02.2017 um 07:03 Uhr

Die Frage ist hier ob eine Teilnahme am RMZ mit all dem Gedrängel und Stossen nicht wirklich zu einer Gefährdung der Genesung führen kann. Aber in den Hochburgen wird das Verständnis der Kollegen und vom Chef vieleicht höher sein als hier im Norden. In jedem Fall sollte der Kollege sich nicht besaufen.

P
paula

22.02.2017 um 14:03 Uhr

"Es gibt dann aber immer noch den Sinnspruch: "Nicht alles was erlaubt ist ist auch klug." Die Kollegen die die Arbeit mitmachen müssen werden vielleicht wenig Verständnis für den fröhlich winkenden Kollegen haben, manch einer wird da vielleicht statt der fünf Finger an der winkenden Hand nur den Mittelfinger erblicken."

wie wahr! das war auch mein erster Gedanke. Aber jeder Mensch ist seines Glückes Schmied

K
KleineHexe

23.02.2017 um 11:33 Uhr

Je nach Tätigkeit des AN könnte der AG auch auf die Idee kommen: wer am Faschingsumzug mit gebrochener Hand mitlaufen kann, kann auch arbeiten. Ein Uhrmacher wohl eher weniger, ein AN am PC vielleicht eher doch. Wenn der AN nur auf einem Wagen sitzt und mit der anderen Hand fröhlich winkt "grenzwertig"

Paula hats getroffen: "Nicht alles was erlaubt ist ist auch klug."

Hexe

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