Leiharbeiter. Das BAG spielt nicht mit! Können wir das AÜG jetzt in den Keller bringen und einmotten?
Neues Urteil zur Beschäftigung von Leiharbeitnehmer. Pressemitteilung Nr. 73/13 zum Urteil vom 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13
Rechtsfolge einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung
Besitzt ein Arbeitgeber die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderliche Erlaubnis, als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zu überlassen, kommt zwischen einem Leiharbeitnehmer und einem Entleiher kein Arbeitsverhältnis zustande, wenn der Einsatz des Leiharbeitnehmers entgegen der Regelung in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG nicht nur vorübergehend erfolgt. § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG fingiert das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses ausschließlich bei fehlender Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis des Verleihers. Für eine analoge Anwendung dieser Vorschrift fehlt es an einer planwidrigen Regelungslücke. Der Gesetzgeber hat bei einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung bewusst nicht die Rechtsfolge der Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher angeordnet. Das Unionsrecht gibt kein anderes Ergebnis vor. Die Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit (Leiharbeitsrichtlinie) sieht keine bestimmte Sanktion bei einem nicht nur vorübergehenden Einsatz des Leiharbeitnehmers vor. Art. 10 Abs. 2 Satz 1 der Leiharbeitsrichtlinie überlässt die Festlegung wirksamer, angemessener und abschreckender Sanktionen bei Verstößen gegen Vorschriften des AÜG den Mitgliedstaaten. Angesichts der Vielzahl möglicher Sanktionen obliegt deren Auswahl dem Gesetzgeber und nicht den Gerichten für Arbeitssachen.
Betroffene AN bleiben also schutzlos, wenn "unter dem Deckmantel einer Erlaubnis nach dem AÜG, eine rechtswidrige Dauerleihe ohne Konsequenzen" fortgesetzt werden darf. Wozu ist dann das AÜG überhaupt noch zu gebrauchen? Da es hierzu ja auch schon anders lautende Urteile gab, heißt dies jetzt, wieder alles kehrtmarsch und ab ins alte Glied. Die Verleiher haben bestimmt Silvester zweimal gefeiert……
Ein am Boden zerstörter ActionHero
Community-Antworten (14)
02.01.2014 um 18:08 Uhr
Das Urteil war aber nicht wirklich überraschend. Das BAG konnte doch hier nicht wirklich das ausbaden, was die Regierung versäumt hat.
Ich glaube die Entleiherfirmen haben aber nicht wirklich gefeiert. Schaut in den Koalitionsvertrag (und was drumherum verkündet wird) und dann sieht man was da kommen wird. Das wird für die Verleiher nicht so lustig. Ob dadurch tatsächlich mehr Menschen in "richtige" Arbeitsverhältnisse kommen, wird die Zukunft zeigen. Ich befürchte jedoch dass die Zeiten nicht so viel besser werden denn es werden schließlich schon die nächsten schlauen Ideen diskutiert
02.01.2014 um 19:24 Uhr
Für mich ein klares Armutszeugnis für die Erfurter Richter. Da hatte man wohl eher nicht den Schneid gehabt, zu entscheiden.
Bedenken wir, wo es überall schon Beispiele gibt, wo keine genauen Grenzen vom Gesetzgeber festgelegt wurden und wo das BAG durchaus in der Lage war, ein Maß zu finden. (z.B. Urlaubsübertragung nach langer AU usw.).
Kann man hoffen, dass tatsächlich etwas auf dem Politparkett geschieht.
02.01.2014 um 20:38 Uhr
Gironimo, du solltest dich einmal mit der bei uns auch lt GG geltenden Gewaltentrennung und auch der Möglichkeit des Richterrechtes befassen. Die Richter sind eben keine Gesetzgeber.
02.01.2014 um 20:55 Uhr
Arbeitsrechtliche Schwerpunkte der neuen Regierung; ua, der Bereich der Arbeitnehmerüberlassung soll weiterentwickelt werden. Dazu soll eine Festlegung des Begriffs „vorübergehende” Überlassung auf eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten erfolgen. Durch einen Tarifvertrag sollen abweichende Lösungen vereinbart werden können. Wichtig ist allerdings hier, dass damit nicht ein Tarifvertrag auf Ebene der Zeitarbeitsunternehmen gemeint ist, sondern ein Tarifvertrag der Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche. Hierdurch soll dann ein Schutz auch der „berechtigten Interessen der Stammbelegschaften” gewährleistet werden. Dort, wo es tarifvertragliche Verlängerungen der 18-Monatsfrist gibt, sollen entsprechende Lösungen auch auf betrieblicher Ebene durch Betriebsvereinbarungen bzw. Dienstvereinbarungen ermöglicht werden. Entscheidend ist hier die Begrenzung der Überlassungsdauer auf 18 Monate. Dadurch soll laut Koalitionsvertrag die Leiharbeit auf ihre Kernfunktion beschränkt werden, nämlich auf den Ausgleich von Arbeitsspitzen.
Parallel soll auch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz an die dann neuen Entwicklungen angepasst werden.
Weitere geplante Maßnahmen in diesem Zusammenhang sind:
•Leiharbeitnehmer sollen zukünftig spätestens nach neun Monaten hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit den Stammarbeitnehmern gleichgestellt werden.
•Leiharbeitnehmer sollen zukünftig nicht als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen.
•Zur Erleichterung der Arbeit der Betriebsräte soll klargestellt werden, dass Leiharbeitnehmer bei den betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerten grundsätzlich zu berücksichtigen sind, „soweit dies der Zielrichtung der jeweiligen Norm nicht widerspricht” (was immer das Letztgenannte heißen mag).
Quelle: Michael Eckert
02.01.2014 um 21:04 Uhr
@schmitti An welcher Stelle hast du die Ausführungen von gironimo so falsch verstanden, dass du auf das schmale Brett kommst? Ich sehe es genau so wie er...
02.01.2014 um 22:29 Uhr
@ schmitti Ja, Richter sind keine Gesetzgeber, führen sich aber gelegentlich so auf, als währen sie es, oder gar mehr…
Und was das Richterrecht und die Gewaltentrennung betrifft, so schau dir den Aufsatz im nachstehenden Link einmal genauer an.
Wenn hier nicht am laufenden Kilometer in andere Rechte eingegriffen wird, höre ich sofort auf hier herumzutickern……zumindest haben sie hier keine Hemmungen gehabt, Diverses so auszulegen, wie es ihnen gerade in den Sinn kam. Ist zwar schon ein bisschen älter, aber guter Stoff. http://arbeitsrecht.com/fileadmin/user_upload/Dateien/PDF/2011.09.25.ZTR_Richterrecht.pdf
@ blackjack Lassen wir uns mal überraschen, wie viel davon dann letztlich umgesetzt wird. Auch Mutter Merkel erzählt viel, wenn der Tag lang ist……
@Snooker Da du ja an Hügeln immer mit den unteren Gängen spielst, und bei Erfurt ja auch einige sind, wo spielen angesagt ist, werde ich auf dem Maxi Autohof Malsfeld, einige Kisten mit Faulen Eiern deponieren (keine Angst, werden luftdicht verpackt), die du dann bitte dort abholst und dann beim Schleichen am Erfurter Hügel, in Richtung des BAG wirfst. Aber Vorsicht, weit ausholen und auf die Windrichtung achten……
02.01.2014 um 22:40 Uhr
Grins, aber bitte nicht Morgen. Ist doch Freitag und ich hab morgen das Teil unterm Hintern. Käme dann mit meiner Arbeitszeit nicht hin, da das Teil nicht ganz so zügig die Trabbis überholt. http://www.volvoce.com/constructionequipment/europe/de-de/products/articulatedhaulers/Pages/introduction.aspx
02.01.2014 um 22:47 Uhr
Naja, zumindest brauchst du beim Trabiüberholen am Hügel, die Spur nicht wechseln......
03.01.2014 um 11:40 Uhr
Hallo, die Richter des BAG haben doch ganz klar dargelegt, dass sie mit der Rechtslage bzw der Gesetzeslage auch unzufrueden sind. Hier aber wegen der klaren Gesetzesauslegung nicht anders urteilen können. Sie haben ja den Gesetzgeber auch aufgefordert hier zu handeln. Das dass BAG teils auch positive Regelungen traf, zB beim Thema Urlaub, erfolgte ja nur weil sie hier eine geltende EU Regelung hatten, welche als Grundlage genutzt werden konnte.
@Kölner, wolltes Du nur die Aussage kritisieren weil sie von Schmitti kam? Denn das mit der Gewaltenteilung stimmt doch. Es wäre auch schlimm, wenn nicht vom Volk gewählte, hier also Richter, die Gesetze welche unsere gewählten Volksvertreter aufheben könnten und anderes Recht damit einführen könnten.
Somit ist die Kritik an der Kritik der BAG Richter voll zuzustimmen.
Auch ich bin unzufrieden mit der Rechtslage hier. Doch die Mehrheit der Bürger/ Wähler wollten diese, dennsie haben entsprechend gewählt.
Wer hier also kritisiert, sollte antreten und es besser machen.
03.01.2014 um 11:40 Uhr
bevor ihr hier die Eier in Erfurt auf das BAG werft..... Berlin ist schuld! Die Regierung hat hier versagt und das BAG hatte schon seit langem signalisiert, dass es hier nicht den Ausputzer spielen wird. Schwarz-Gelb hatte alle Zeit der Welt das Problem zu lösen.... Also bitte nicht die falschen treffen. Angi hat die Eier und auch Tomaten verdient
03.01.2014 um 11:54 Uhr
Das BAG hat doch schon beim AÜG positiv im Rahmen seiner Grenzen entschieden in dem sie dem BR hier die Versagung bei geplanter Beschäftigung auf Dauerarbeitsplätzen eingeräumt hat. Weiter, das Thema und Problem gibt es ha schon länger. Wo waren den die Kritiker die ganzen Jahre und warum haben sie nun aktuell nochmals diese Regierung gewählt welche uns dieses eingebrockt haben? Also ruhig weitetschlafen.
Den Kritikern empfehle ich nochmals sich mit dem Thema Gewaltenteilung und Rechte der Richter zu befassen. Vor allem dem Tln aus der Domstadt, der ja sonst hier immer so ...... tut. Fakt, Kritik an den BAG Richtern ist voll daneben.
04.01.2014 um 01:27 Uhr
@schmitti Sorry, um auf diesen Unsinn einzugehen ist es mir jetzt leider schon zu spät. Also morgen. Kommt Zeit, kommt Action……
05.01.2014 um 17:46 Uhr
Schmitti Ich frage dich, was du falsch verstanden hast und du antwortest in gewohnter Manier, indem du dein Unverständnis zur schau trägst. Nochmals: wo hast du den Gedankengang von gironimo verlassen und dich von diesen hanebüchenen, unsinnigen Annahmen verblenden lassen? Und das mit der Regierung und den Wahlen nennt man Demokratie. Es ist ja offensichtlich, dass du damit nicht einverstanden bist. Bist du eigentlich in einem Gremium BRM, das den Namen auch verdient?
Wo ist deine Antwort AH?
05.01.2014 um 18:49 Uhr
Sorry, ich hatte diese Geschichte schon fast vergessen. Bin wohl zu stark an anderen Baustellen eingespannt.
Ich hätte hier zwar noch das eine oder andere mehr zu sagen, besonders zu der Gewaltenteilung, bin aber momentan einwenig genervt.
Im Grundsatz hast Du ja schon das gesagt, was zu sagen wäre. Ich hätte es zwar mit anderen Worten gesagt, was dann vielleicht wieder zu einem unendlichen Kommentar geworden wäre, aber so wie es jetzt ist, ist es auch gut.
Also sorry nochmal…..
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