BV-Schutzausrüstung/ Sanktionen
Guten Morgen @all,
wir bräuchten Eure Meinung zu folgendem § einer BV die uns unsere GL vorgelegt hat. Nach unserer Meinung geht das gar nicht, aber Eure würde uns auch interessieren.
§ 4 Sanktionen (1) Alle Führungskräfte und Sicherheitsorgane sind verpflichtet, auf die Einhaltung der Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung hinzuwirken. Sie sind verpflichtet, die Beschäftigten auf die Pflichten aus der Vereinbarung hinzuweisen und zu ihrer Einhaltung aufzufordern. (2) Verstößt ein Beschäftigter trotz eines entsprechenden Hinweises gegen den Inhalt dieser Betriebsvereinbarung, so haftet er für die durch den Missbrauch verursachten Folgen. (3) Bei einem Arbeitsunfall wegen der Nichtbenutzung von Körperschutzmitteln liegt eine grob fahrlässig verursachte Arbeitsunfähigkeit vor. In einem solchen Fall ist der Anspruch des betroffenen Beschäftigten auf Entgeltfortzahlung ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn er eigenmächtig andere, nicht geeignete Schutzausrüstungen trägt. (4) Verweigert ein Beschäftigter beharrlich das Tragen von Körperschutzmitteln, erhält er eine Abmahnung. (5) Bei fortgesetzten Verstößen eines Beschäftigten gegen die Pflicht, Körperschutzmittel zu tragen, kann die Weiterbeschäftigung untersagt und ein Kündigungsverfahren eingeleitet werden.
Wir sind gespannt auf Eure fachliche Meinung!!!
Gruß BRPOPP
Community-Antworten (4)
19.10.2010 um 13:47 Uhr
Hallo BRPOPP, also an und für sich geht der Paragraph so in Ordnung. Bis auf den Satz (2) und Satz (3). Die würde ich so nicht einbauen lassen, entgeldfortzahlung im Krankheitsfall regelt man nicht in BV es sei denn mann stellt dadurch die Mitarbeiter besser als das Gesetz, oder Tarifverträge es onehin schon tun. Und wie gesagt der (2)te Satz geht gar nicht damit tut ihr euch und den MA`s keinen gefallen. Denke daran ihr müsst nicht alles so hinnehmen macht bessere Vorschläge. Gruß Jazzman
19.10.2010 um 14:00 Uhr
Hallo, ich sehe das ähnlich wie@jazzman. Es soll ja geregelt werden was eigentlich selbstverständlich sein sollte. Das tragen der PSA. Satz (2) sollt man "entschärfen" dass eine eventuelle Haftung nicht ins unermessliche steigt. Bei mir ginge Satz (3) gar nicht weil der BR nicht über die Entgeldfortzahlung der MA bestimmen soll. Wenn euer Chef das so will muss er das einklagen, aber nicht per BV.
19.10.2010 um 23:43 Uhr
Vielen Dank Ihr Zwei, das ist schon mal ein Ansatz :) Es ist uns durchaus klar, dass wir die BV so nicht hinnehmen müssen. DA hier aber viele BR´s an Bord sind die vielleicht Erfahrung damit haben, ist es immer ein guter Denkanstoss! Danke für die Antworten.
Gruß BRPOPP
20.10.2010 um 01:54 Uhr
BRPOPP Nach unserer Meinung geht das gar nicht
Vertraut eurer Meinung und nicht dem Rat anderer.
Wenn ein BR so etwas unterschreibt kann er besser gleich zurücktreten.
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