Unwiderruflich freigestellte Kollegen wählbar ?
Guten Morgen, wir haben die BR-Wahl eingeleitet und es steht eine grössere Restrukturierung im Unternehmen bevor, bei der viele KollegInnen vor dem Wahltermin unwiderruflich freigestellt werden sollen. Als Wahlvorstand waren wir der Meinung, dass diese KollegInnen nicht auf der Wählerliste verbleiben können, also weder aktives noch passives Wahlrecht haben. Nach einem Urteil des AG Nürnberg aus 12/2014 sieht es aber so aus, dass auch diese KollegInnen aktives und passives Wahlrecht haben. -> http://www.rae-wiedemann.de/neuigkeiten-rechtssprechung/betriebsratswahl-auch-unwiderruflich-freigestellte-arbeitnehmer-duerfen-mitwaehlen.html
Können wir uns darauf verlassen, auch wenn vom AG Hinweise zu den betroffenen KollegInnen beim WVS eingehen ?
Danke für Eure Hilfe.
Community-Antworten (2)
21.02.2017 um 12:58 Uhr
Darauf verlassen könnt Ihr Euch nicht einmal wenn es vor der selben Kammer des Arbeitsgerichtes Nürnberg verhandelt würde. Zumindest sollte man sich mal das Urteil besorgen und die Begründung verstehen, sonst ist es Kaffeesatzleserei.
21.02.2017 um 14:32 Uhr
So kann man natürlich auch die Größe und Zusammensetzung des BR beeinflussen. Ein beliebtes Spiel des Arbeitgebers - nur genügend und die richtigen Kollegen freistellen.
Ihr solltet Euch zumindest Rat bei der Gewerkschaft holen - oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Ansonsten siehe pjöööng. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
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