Erstellt am 21.02.2017 um 16:02 Uhr von gironimo
Nein - kenne ich nicht. Aber ohne BV im Sinne § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG kommt ihr wohl nicht aus.
Und da ist es vielleicht nicht verkehrt, wenn Ihr Euch einen Sachverständigen holt.
Erstellt am 21.02.2017 um 16:37 Uhr von Pjöööng
§ 87 (1) 6.? Das halte ich für einen äußerst gewagten Ansatz. Wie will man denn das die Verhaltens- und Leistungskontrolle konstruieren?
Erstellt am 21.02.2017 um 20:10 Uhr von merkur
Wemn ihr es als notwendig erachtet euch etwas tiefer in die Details dieses Programmes einzuarbeiten, bestellt einen Sachverständigen, bevor ihr zustimmt.
Wir haben den elektronischen Lohnabrechnungsversand im letzten Jahr ebenfalls bei uns eingeführt. Allerdings ist die "Teilnahme" daran freiwillig. Zumal es bei uns im Betrieb AN gibt, die noch gar nicht über ein E-Mail Konto verfügen. Das Dokument wird als passwortverschlüsselte PDF-Datei im Mailanhang versendet. Ich kenne aber den Namen des Programmes nicht.
Ich halte das aus datenschutzrechtlicher Perspektive oder im Sinne einer erhöhten Kontrollfunktion der MA (letzteres dürfte hier wohl eher nicht in Betrracht kommen) aber für weniger unbedenklich (es spart ja immerhin auch ne Menge Papier).
P.S.:
Ein kurzes googlen hätte dich auf die Website der Firma gebracht:
http://www.sage.de/software/sage-hr-payroll-services-outsourcing-lohnabrechnung
Es ist aber definitiv nicht unser Programm. Es scheint mir hier eher der Fall zu sein, als wolle euer Chef die Lohnbuchhaltung outsourcen.