W.A.F. LogoSeminare

Darf der Arbeitgeber den Widerspruch zur Einstellung der Person offen legen?

J
Jessicaselent
Nov 2023 bearbeitet

Hallo, Wir haben gerade folgende Situation. Unser Arbeitgeber (ag) hat uns eine Anhörung zur Einstellung am 3.11.vorgelegt. mit Einstellung zum 6.11. Obwohl die Frist überhaupt nicht einzuhalten ist, hat der Mensch angefangen zu arbeiten. Nun haben wir die Situation, dass die Person sich über andere Kollegen rassistisch geäußert hat. Dies haben wir mit einem Protokoll schriftlich festgehalten. Nun wollen wir dies in den Widerspruch zu Einstellung mit einbringen. Jetzt die Frage: obliegt unser Schreiben dem Datenschutz? Heißt dürfte der Ag der Person das Schreiben vorlegen?

Danke Gruß Jessi

407011

Community-Antworten (11)

C
celestro

08.11.2023 um 10:51 Uhr

Ich denke nicht, das der AG das dürfte.

T
Thomas63

08.11.2023 um 11:21 Uhr

Habt ihr dem AG mitgeteilt das es da einen Vorfall gab? Würde ich unabhängig von der Einstellung sofort machen. Wenn Ihr ein Protokoll erstellt habt gehe ich davon aus das Ihr den Vorwurf geprüft habt. (betroffene Person, Zeugen)

Wir würden als BR den AG auffordern den Vorfall zu klären und sich nicht hinter dem BR oder einem Protokoll zu verstecken.

Bei uns würde der AG die betroffenen und Zeugen befragen und anschließend (wenn dem so ist) den MA zur Rede stellen.

M
Moreno

08.11.2023 um 11:36 Uhr

Naja ihr habt ja zwei Baustellen erstmal die Einstellung die wohl ohne Eure Zustimmung erfolgt ist? Hat der AG da den 100er gezogen? Und zudem hat der neue Kollege ...sollten sich die Vorwürfe als richtig erweisen ja auch einen guten Widerspruchsgrund gegeben...die Störung des Betriebsfriedens durch rassistische Äußerungen....

R
RudiRadeberger

08.11.2023 um 11:39 Uhr

Da wollt ihr euch aber ganz schön weit aus dem Fenster lehnen. Eine "Gefährdung des Betriebsfriedens" würde es auch tun. Und weiterführend, wie hier schon geraten eine Meldung beim AG. Die Rassismuskeule kann zum Bumerang werden, erst recht wenn sie schriftlich formuliert zu Nachteilen im Arbeitsleben führt und sich unter Umständen später als haltlos herausstellt. Ich würde jetzt nicht so blauäugig in §187 StGB reinrennen. Siehe aktuelles Beispiel eines gewissen C-Promis.

Der AG soll das prüfen und wenn sich der Verdacht erhärtet, kann er in der Probezeit kündigen. Und überraschenderweise wird in der Kündigung nichts von Rassismus stehen. So viel Angriffsfläche will er nämlich bestimmt nicht anbieten.

C
celestro

08.11.2023 um 11:54 Uhr

"Eine "Gefährdung des Betriebsfriedens" würde es auch tun."

Und woher soll man die nehmen? Der Grund dafür sind doch die "rassistischen Äußerungen".

M
Moreno

08.11.2023 um 11:58 Uhr

Der Grund dafür sind doch die "rassistischen Äußerungen". Zitat celestro

Eben wenn ich dies als Widerspruchsgrund nehme muss man eben ...Ross und Reiter " nennen. Wie der AG dies dann in die Kündigung verpackt ist ja sein Problem. Da es sich ja um eine Probezeitkündigung handelt braucht er ja nur rein schreiben ...entspricht nicht den Erwartungen.

J
Jessicaselent

08.11.2023 um 12:08 Uhr

@moreno Nein hat er nicht. Er hat sich "nur" nicht an die Fristen gehalten. In der Hoffnung, dass wir einfach mitspielen... Es gibt mehrere Gründe dem nicht zuzustimmen. Es wäre nur ein aspekt. Aber uns als Gremium eben wegen des umgangs mit den Menschen dort ein "Totschlagargument" der mensch ist der mann einer freundin der ag und total unqualifiziert.

M
Moreno

08.11.2023 um 12:23 Uhr

Na dann müsst ihr halt den Weg zum Arbeitsgericht gehen und beantragen, dass die personelle Maßnahme nach §101 BetrVG aufzuheben ist.

D
DummerHund

08.11.2023 um 12:31 Uhr

In Folgendem Link wird auch auf § 104 BetrVG verwiesen.

https://www.fachanwalt.de/magazin/arbeitsrecht/auslaenderfeindliche-aeusserungen

Der AG hat eure Anhörungsfrist nicht eingehalten. Ich würde ihn umgehend, am besten noch heute Auffordern die Maßnahme zurück zu nehmen, da ihr ansonsten zu Gerichtgeht und eine einstweilige Verfügung holt zur Unterlassung der Maßnahme.

Den letzten Satz kannst du vergessen, da der BR nicht zu Beurteilen hat ob unqualifiziert oder qualifiziert. Das ist Sache des AG.

J
Jessicaselent

08.11.2023 um 15:12 Uhr

Schon einmal vielen Dank für die Antworten. Wenn der ag in der Ausschreibung in einer Zeitung (intern gab es das nicht) miteilt, dass es eine "zugangsvoraussetzung" für die Stelle gibt; und jener besagte mensch diese nicht hat..

C
celestro

08.11.2023 um 15:36 Uhr

"Wenn der ag in der Ausschreibung in einer Zeitung (intern gab es das nicht) miteilt, dass es eine "zugangsvoraussetzung" für die Stelle gibt; und jener besagte mensch diese nicht hat.."

spielt das keine Rolle ... der AG kann sich entscheiden, die Person dann trotzdem einzustellen.

Ihre Antwort