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Nach § 125 Zusatz Urlaub bei fünffach Kontischicht 6Tg. Woche

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Raffael
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusamen, Es heißt ja fünf Tage Woche = 5 Tage zusatz Urlaub sechs Tage "" = 6 Tage " " " " ich Arbeite seit zwie Jahren 6 Tagewoche in fünffach Kontischichtsystem Vorwärts-Rollend 2xFrühschicht ;- 2x Spätschicht ;- 2x Nachtschicht 4Tage frei und 9mal im Jahr muß eine Einholschicht gemacht werden. Nach nach dem Besuch SbV I habe ich schon mal versucht von 5Tg. zusatz Urlaub auf 6 Tg. zusatz Urlaub zubekommen wurde Abgelehnt. Nach dem Besuch des SBV II werde ich es noch mal versuchen, mir wurde zu Bedenken gegeben das wir mit unserer fünf Kontischicht monatlich 18-20Tage Arbeiten, das heißt bei einem Monat mit 18TGX8Std = 144Std+1TG=152 Std. ;- 19Tg.X 8,00Std.=152Std.+1Tg =160Std. und bei 20Tg. x 8,00Std. = 160Std. + 1Tg =166Std. ! Da es sich bei diesem Modell um eine 35Std. Woche handelt. Kann es sein das die Anzahlder minder Stunden Zeit Arbeitsrechtlich auch aus wirkungen auf den zusatz Urlaub von zZ. 5Tg. auf 6Tg. haben kann somit somit eine Gefährdung der 5 zusatz Urlaub hat ??

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Community-Antworten (5)

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ickederdicke

21.02.2017 um 08:23 Uhr

Moin, erst einmal, es gibt keine SBV 1 / SBV 2 da die SBV ein Einpersonenmandat ist. Wieviel "normalen" Urlaub musst du denn einreichen um 1 Woche Urlaub zu bekommen ? 5 oder 6 Tage ? Hiernach richtet sich auch der Zusatzurlaub. Regelung unter § 125 SGB 9

E
Erbsenzähler

21.02.2017 um 08:29 Uhr

@Raffael Das gleiche Thema hatten wir schon diese Woche hier schon im Forum: https:www.betriebsrat.com/br-forum?qid=58094&keyword=&Nav=&Thema=&qPage=&Site=BR-Forum&Menue=show

K
kommissar

21.02.2017 um 08:38 Uhr

Ich komm in dem Schichtmodell auf eine durchschnittliche Verteilung der Arbeitszeit von 4,373 Tagen pro Woche. Hab dazu das Modell mal auf ein ganzes Jahr ausgerollt. Eigentlich wiederholt es sich nach 10 Wochen. In diesen 10 Wochen werden 42 Schichten gearbeitet. Dazu anteilig 1,73 Einholschichten pro 10-Wochen-Zeitraum. Somit kommt man durchschnittlich auf 43,73 Schichten in 10 Wochen, sprich 4,373 Arbeitstagen pro Woche. Gegencheck: 4,373 x 8 = 34,98 Stunden pro Woche. Somit sind die fünf Tage Zusatzurlaub in Ordnung. Laut meinem Gesetzeskommentar zum SGB IX wird beim Zusatzurlaub nach §125 SGB IX nicht auf oder abgerundet. Somit wäre es sogar zulässig, wenn man dir "nur" 4,37 Zusatzurlaubstage gewährt.

I
ickederdicke

21.02.2017 um 09:07 Uhr

Hier wird es gut erklärt und aufgedröselt: http://www.schwbv.de/zusatzurlaub.html

B
BloodyBeginner

21.02.2017 um 10:46 Uhr

Ich geh mal davon aus das SBV l und SBV II Seminare für Schwerbehindertenvertreter sind.

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