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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zusatz im Arbeitsvertrag Zeitarbeitskräfte dürfen sich nicht bei uns bewerben - zulässig?

T
talis.man
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe wieder mal eine Frage:

In unserem Betrieb werden derzeit mehrere Zeitarbeitskräfte eingesetzt. Diese Mitarbeiter würden sich gerne bei uns um eine direkte Anstellung bewerben. Nun steht jedoch in deren Arbeitsvertrag, daß sie sich nicht bei uns bewerben dürfen. Ausserdem besteht zwischen unserem Betrieb und dem Verleihbetrieb offenbar ein Vertrag, in welchem geregelt sein soll, daß unser Betrieb im Falle einer Bewerbung diese Mitarbeiter nicht einstellen werde.

Nun zu meinen Fragen:

1.Ist dieser Zusatz in deren Arbeitsverträgen rechtlich zulässig? Wenn nein, wo kann ich dies nachlesen?

  1. Ist dieser Zusatz nicht ohnehin hinfällig, wenn der Entleihervertrag am 28.02.2007 endet und sich diese Mitarbeiterinnen danach bei uns bewerben?

Da es sich bei den Kolleginnen um äusserst fähige Mitarbeiter handelt, die in den letzten Monaten in unser Team "gewachsen" sind, ist uns als BR daran gelegen, diese eben in unserem Betrieb §behalten" zu können

Liebe Grüße und Danke schon mal im Voraus

Talisman

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

20.02.2007 um 19:27 Uhr

@talis.man Zusätzlich würde ich Dir gerne auch noch die AGB's der Zeitarbeitsfirma wärmstens ans Herz legen. Das schreckt viele potentielle AG zusätzlich ab!

T
talis.man

20.02.2007 um 19:36 Uhr

Da steht drin, daß im Falle einer Abwerbung der Entleihervertrag fristlos gekündigt werden kann.

Nur, wie verhält es sich bei Bewerbungen von Mitarbeitern des Verleihers, wenn der Vertragslauf beendet wurde?

Darf einem Mitarbeiter dieses Verleihers in seinem Arbeitsvertrag untersagt werden, sich bei uns zu bewerben?

T
talis.man

20.02.2007 um 19:47 Uhr

Super, Danke :-)

Damit denke ich ist uns schon sehr geholfen :-)

Liebe Grüße

Talis.man

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