Elternzeit
Eine Kollegin kommt aus Ihrer Elternzeit zurück, nun ist Ihr Arbeitsplatz Vollzeit an einen anderen Kollegen gegeangen. Aus betriebswirtschaftlichen Gründen, müsste eine andere Kollegin gekündigt werden, damit die MA aus der Elternzeit wieder Teilzeit eingesetzt werden könnte. Wie sollen Wir reagieren ?
Community-Antworten (7)
18.02.2017 um 11:01 Uhr
Ihr sagt der Kollegin: "Schön, dass Du wieder da bist". Und unter uns: Ich würde mir den Unsinn des AG nicht zu eigen machen.
18.02.2017 um 11:39 Uhr
@Kölner Warum beschleicht mich jetzt das Gefühl das Du weniger Ahnung als ich hast, zwei Antworten von Dir, einmal werde ich als AG von dir beschimpft und einmal bla, bla bla. Bitte gib nur Antworten, wenn diese mir auch weiterhelfen, für anderen Unsinn hab ich keine Zeit
18.02.2017 um 11:46 Uhr
Wie Kölner schon schreibt - die Kollegin kommt wieder und muss vertragsgemäß beschäftigt werden. Der BR tut gar nichts, sondern wartet ab, ob der AG seine Drohgebärden tatsächlich wahr machen will - oder er es sich doch anders überlegt (die Wahrscheinlichkeit dürfte hoch sein; er wusste ja, dass die Kollegin wieder kommt).
Wenn Ihr dann (doch) eine Vorlage zur Kündigung erhaltet, lest Euch die Argumentation durch und formuliert daraus dann euren Widerspruch.
Jedenfalls ist es nicht eure Aufgabe, als BR die Planungsfehler des AG auszubügeln.
18.02.2017 um 11:54 Uhr
Hallo gironimo, das leuchtet mir ein, aber die Elternzeit der Kollegin endet schon in einer Woche und Sie hat weder Info wann, wie und wo Sie arbeiten soll. Sollen Wir dann immer noch abwarten ? Sollte doch längst Info von AG bekommen haben, oder ? Soll Sie einfach nach 2 Jahren Elternzeit zur Arbeit kommen wie vorher ? Sie hat auch schriftlich alles rechtzeitig für Teilzeit gefordert.
18.02.2017 um 12:06 Uhr
Da hat aber jemand massive Abgrenzungsprobleme, nicht wahr, zweibuben? Du machst Dir ensetzlich dumme Gedanken...
18.02.2017 um 13:08 Uhr
Die Kollegin kommt zur Arbeit und sagt :"Hier bin ich". So ist das.
Soll sie dann auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden, wird der BR aktiv und fordert den AG auf, vor der Versetzung den §99 BetrVG zu beachten.
Und dann wird man sehen.......
Im Moment jedenfalls "abwarten und Tee trinken"
18.02.2017 um 17:20 Uhr
Meine Güte, Kölner, Du hast mit Deiner ersten Antwort ja Recht. Aber Du sagst es so, dass der Fragesteller das nicht wirklich einordnen kann. Beachte mal Dein Grundgesetz, Art. 10: "Was soll der Quatsch?"
Zweibuben: Die Antworten von gironimo sagen eigentlich alles. Ergänzend dazu nur noch: Ich würde der Kollegin raten, den AG freundlich daran zu erinnern, dass sie bald wieder auf der Matte steht. Und sie zur Vermeidung von Ärger und unproduktiver Beschäftigung nachfragen wolle, ob da vielleicht etwas auf dem Postweg verloren gegangen ist?
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