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Nochmalige Einstellung

T
Teufel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo.

So noch eine Frage .

Unser Chef hat uns eine Einstellung eingereicht, Die Kollegin war vor kurzem noch bei uns als 10 Std. Kraft beschäftigt.( 2015)

Die Arbeitszeit soll nun 6 Std. betragen.

Da , wenn wir hier zustimmen die Kollegin einen Festvertrag erhält ,sind wir in der Zwickmühle.

Wir haben bei uns noch mehrere Kollegen befristet beschäftigt . Unsere Vermutung ist das dann bei einer neuen Kollegin der Vertrag auslaufen gelassen wird.

Was tun?

1.28106

Community-Antworten (6)

G
gironimo

18.02.2017 um 10:06 Uhr

War denn die Stelle ausgeschrieben und hat sich jemand innerbetrieblich auf diese Stelle mit 6 Stunden beworben?

T
Teufel

18.02.2017 um 15:55 Uhr

Ja, die Stelle war ausgeschrieben. Beworben hat sich keiner weil diejenigen die befristet sind haben mehr Stunden.

G
gironimo

19.02.2017 um 08:54 Uhr

6 Std - also an zwei Tagen je 3 Std. Wer würde sich da schon bewerben, wenn er jetzt schon mit 2 Stunden mehr wahre Reichtümer verdient.

Ihr solltet euch wohl eher um die schlechten Arbeitsverhältnisse ansich kümmern. Aber dazu ist diese Anhörung gemäß § 99 BetrVG wohl nicht der richtige Zeitpunkt. Ich würde zustimmen und dann mit dem BR in Klausur gehen, um einen Plan / Strategie für einen Vorschlag nach § 92a BetrVG zu erarbeiten.

N
nicoline

19.02.2017 um 11:07 Uhr

" 6 Std. - also an 2 Tagen je 3 Std.* Wo steht das? Es ist zwar unerheblich für die Beantwortung der Frage aber: was bedeutet, die Arbeitszeit soll nun 6 Std. betragen? Tgl., wöchentlich, monatlich?

G
gironimo

19.02.2017 um 11:23 Uhr

Ob wöchentlich oder monatlich weiß ich natürlich auch nicht - mir erschien wöchentlich als wahrscheinlich (und dazu fallen mir viele Beschäftigungsverhältnisse ein ....).

Und da ist mir dann so der § 12 Abs. 1 TzBfG in den Sinn gekommen. "(...) Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen."

Vielleicht ist ja in diesem Fall auch etwas anderes vereinbart - weiß ich natürlich nicht.

T
Teufel

19.02.2017 um 12:10 Uhr

Hallo.

Ja, hatte vergessen zu erwähnen das die Kollegin 2 mal 3 Std. die Woche Arbeiten soll.

Bei uns werden diese Kräfte für die Saison eingesetzt meistens für ein halbes Jahr.

Nur wie gesagt unser Problem ist wenn wir zustimmen kann eine andere Kollegin gehen, da sie bis Mai befristet ist und der Chef wird nicht zwei behalten.

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