Recht auf BEM wird nicht gewährt, was kann ich tun?
Hallo,
Ich bin bei einem Bahnunternehmen tätig. Ich bin seid längerer Zeit Arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber möchte, dass im Tarifvertrag vereinbarte BEM-I, nicht durchführen. Ich habe dem Arbeitgeber bereits meinen Ärztebericht vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass ich nicht mehr meinem derzeitigen Beruf ausüben kann.
Wie kann mir der Betriebsrat helfen? Kann dieser in irgendeiner Form klagen gegen den AG ?
Kann ich den AG auf Schadensersatz verklagen, für die nicht gewährung des BEM-I bzw. Tarifvertragsbruch?
Ich bin gespannt auf eure Lösungsansätze :).
Community-Antworten (19)
07.11.2023 um 15:17 Uhr
Die Nichtdurchführung eines BEM wird nicht durch das SGB sanktioniert. Dem AG passiert also gar nichts. Er hat natürlich schlechte Karten, wenn er irgendwann krankheitsbedingt kündigen will.
"Kann ich den AG auf Schadensersatz verklagen"
Welcher Schaden ist dir entstanden?
07.11.2023 um 15:18 Uhr
Was beinhaltet denn dieses BEM-I ?
Ein Recht auf BEM hast Du schon vom Gesetzt her.
Allerdings was soll es Dir bringen wenn der AG hier kein Interesse an einem ordnungsgemäßen BEM hat ?
Ohne ein BEM hast Du ggf. bei einer Personenbezogen Kündigung bessere Karten, da diese ohne ein BEM vor dem Arbeitsgericht sehr wackelig sein wird, wenn kein BEM durchgeführt wurde.
Aber: Du hast mit der Tatsache, dass Du dem AG den Ärztebericht gegeben hast, der ja wohl belegt, dass Du deine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr nachkommen kannst eine Vorlage zur Kündigung gegeben. Eine negative Zukunftsprognose quasi frei Haus.
07.11.2023 um 15:29 Uhr
"Ein Recht auf BEM hast Du schon vom Gesetzt her."
Das ist leider nicht korrekt. Der AG ist verpflichtet, ein BEM durchzuführen. Juristisch gibt es einen Unterschied zwischen "ein Recht auf" und "verpflichtet sein zu". Ersteres ist nämlich einklagbar.
07.11.2023 um 16:36 Uhr
Folgendes könnte für dich Interessant sein. Wende dich damit auch an euren Betriebsrat.
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Arbeitnehmer-kann-BEM-nicht-einklagen~.html
07.11.2023 um 19:38 Uhr
Mach Dir lieber mal Gedanken darüber, wie Du dem AG wieder zur Verfügung stehen kannst. Einfach weiter krank zu sein, ist keine Lösung, auch wenn in diesem Forum das durchaus praktiziert wird ...
07.11.2023 um 19:46 Uhr
Lieber Tagträumer, würdest Du bitte mal sagen in welchem Unternehmen Du GF bist? Würde mich interessieren, damit ich weiß bei welchem Unternehmen ich mich niiiiieeee bewerben darf.
07.11.2023 um 20:39 Uhr
@Josefina Ich glaube nicht das er einer GF angehört. Er will einfach nur provozieren.
07.11.2023 um 22:40 Uhr
Frag doch mal bei der Gewerkschaft nach. Die können Dir vielleicht weiter helfen und eventuell auch vermitteln.
07.11.2023 um 23:50 Uhr
"Mach Dir lieber mal Gedanken darüber, wie Du dem AG wieder zur Verfügung stehen kannst."
Ein BEM-Gespräch könnte helfen ... erm ... Moment ...
08.11.2023 um 09:24 Uhr
Hier ist nachzulesen, was genau das BEM-I ist. Es ist sehr umfangreich. Ab Seite 43 geht's los. https://www.evg-online.org/fileadmin/Tarif/Tarifvertraege/Tarifvertraege_DB_Konzern/2023_alle_unterzeichnet/23-10-21-DemografieTV_-_unterzeichnet.pdf
Hierbei handelt es sich um ein Recht aus dem bestehenden Demografie TV.
Und ja mit dem Ärztebericht habe ich meinem Arbeitgeber belegen wollen, dass ich nicht mehr in meinem Beruf arbeiten kann und durch das BEM-I wo anders hätte untergebracht werden können.
Ich kann den Schaden nicht beziffern oder benennen. Kann jemand die für mich entstandenen Schäden benennen?
Kann ich als Einzelperson nichts gegen einen Tarifvertragsbruch unternehmen?
LG
Carpe Diem
08.11.2023 um 09:28 Uhr
Kann ich als Einzelperson nichts gegen einen Tarifvertragsbruch unternehmen? Deswegen ja mein Rat sich an die Gewerkschaft zu wenden....die haben ja den Tarif mit abgeschlossen.
08.11.2023 um 12:46 Uhr
@Carpe Diem
du bist in einem Tarifvertrag nicht Vertragspartei. Das ist die Gewerkschaft und der Arbeitgeberverband bzw. das Bahnunternehmen.
Die Gewerkschaft hat einen Hebel, du hast ihn nicht.
08.11.2023 um 12:51 Uhr
Die Gewerkschaft hat einen Hebel, du hast ihn nicht. Zitat IlkaB sehe ich anders wenn es Rechtsansprüche aus einem Tarif gibt kann ich diese natürlich auch als AN über einen Anwalt oder selbst einklagen.
08.11.2023 um 13:07 Uhr
Lese dazu mal meinen eingestellten Link weiter oben.
08.11.2023 um 13:52 Uhr
@dummerhund
"Lese dazu mal meinen eingestellten Link weiter oben."
In dem Link geht es ja um das gesetzlich vorgeschriebene BEM.
Das BEM, dass ich meine ist nochmal extra in einem Tarifvertrag aufgeführt.
08.11.2023 um 13:56 Uhr
bist Du denn mitglied der Gewerkschaft?
08.11.2023 um 17:20 Uhr
@ Carpe Diem Der Tarifvertrag setzt das Gesetz ja nicht außer Kraft. In dem Link ist auch beschrieben das ein BR due Durchführung versuchen kann durch zu setzten und nicht eine einzelne Person. Bei einem Tarifvertrag tritt an stelle des BR dann eben die GEW.
08.11.2023 um 22:11 Uhr
Dummerhund nein er setzt ihn nicht außer Kraft sondern verbessert ihn für die Mitarbeiter. Und wenn Carpe Diem Anrecht auf diesen Tarif hat dann kann er doch auch diesen für sich in Anspruch nehmen. Und die Gewerkschaft steht nicht an Stelle vom Betriebsrat!
08.11.2023 um 23:08 Uhr
" Und die Gewerkschaft steht nicht an Stelle vom Betriebsrat!" Hier sage ich mal ja und nein. Nein die GEW ist kein BR. Und ja die GEW kann anstelle des AG das Anrecht auf ein BRM einfordern, denn das Urteil sagt j a aus " Ein Anspruch des Arbeitnehmers sei dort aber nicht vorgesehen. Anders ist es hingegen bei den im Gesetz genannten Interessenvertretungen, insbesondere beim Betriebs- und Personalrat (§ 176 SGB IX).
Diesen ist in § 167 Abs. 2 Satz 6 SGB IX ausdrücklich ein Initiativrecht zugesprochen. Hätte der Gesetzgeber auch den Arbeitnehmer direkt einen einklagbaren Anspruch geben wollen, hätte er dies ebenso ausdrücklich geregelt."
Und wir wissen ja, eine GEW mag es gar nicht wenn Tarifverträge nicht eingehalten werden. Also hin wenn man in der GEW ist und die werden tätig.
Verwandte Themen
AG lädt zu BEM-Gesprächen ein vor Ablauf von sechs Wochen (42 Tagen)
ÄlterUnser AG bietet erst seit kurzem BEM-Gespräche an. Das war ein harter Kampf aber am Ende haben wir es geschafft, dass die Belegschaft BEM angeboten bekommen. Nun erfahren wir, dass der AG zu früh zu
Bem aufgrund von Fehlern wiederholen(aus Sicht des AGs)
ÄlterHallo, ich bin Peter im Öffentlichen Dienst seit 2000. seit Feb 2021 aufgrund eines Unfalls krankgeschrieben und könnte wieder stufenweise eingegliedert werden. Aber es gibt Probleme. Mein Plan wurde
BEM-Verfahren
ÄlterGuten Tag, der Arbeitgeber verweigert bei einem Beamten ein BEM-Verfahren nach Sozialgesetzbuch § 84 Abs. 2 (keine stufenweise Wiedereingliederung). Es gibt eine Standortsicherung bis 30.06.2013 - a
Haftung Betriebsrat bei Nichtzustimmung BEM
ÄlterHallo und guten Abend, wir haben aktuell ein Problem diesmal nicht mit dem Arbeitgeber sondern kurioserweise mit einem Arbeitnehmer. Mitte April 2012 sollte ein Arbeitnehmer versetzt werden - da e
Datenschutz BEM
ÄlterHallo, ein Beschäftigter wünscht ein BEM und dies wurde genehmigt. Zum Erstgespräch sind die folgenden Personenkreise gewünscht und geladen: unmittelbare Vorgesetzte zuständige Sachbearbeiteri