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Recht auf BEM wird nicht gewährt, was kann ich tun?

CD
Carpe Diem
Nov 2023 bearbeitet

Hallo,

Ich bin bei einem Bahnunternehmen tätig. Ich bin seid längerer Zeit Arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber möchte, dass im Tarifvertrag vereinbarte BEM-I, nicht durchführen. Ich habe dem Arbeitgeber bereits meinen Ärztebericht vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass ich nicht mehr meinem derzeitigen Beruf ausüben kann.

Wie kann mir der Betriebsrat helfen? Kann dieser in irgendeiner Form klagen gegen den AG ?

Kann ich den AG auf Schadensersatz verklagen, für die nicht gewährung des BEM-I bzw. Tarifvertragsbruch?

Ich bin gespannt auf eure Lösungsansätze :).

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Community-Antworten (19)

R
RudiRadeberger

07.11.2023 um 15:17 Uhr

Die Nichtdurchführung eines BEM wird nicht durch das SGB sanktioniert. Dem AG passiert also gar nichts. Er hat natürlich schlechte Karten, wenn er irgendwann krankheitsbedingt kündigen will.

"Kann ich den AG auf Schadensersatz verklagen"

Welcher Schaden ist dir entstanden?

H
HamburgerHecht1

07.11.2023 um 15:18 Uhr

Was beinhaltet denn dieses BEM-I ?

Ein Recht auf BEM hast Du schon vom Gesetzt her.

Allerdings was soll es Dir bringen wenn der AG hier kein Interesse an einem ordnungsgemäßen BEM hat ?

Ohne ein BEM hast Du ggf. bei einer Personenbezogen Kündigung bessere Karten, da diese ohne ein BEM vor dem Arbeitsgericht sehr wackelig sein wird, wenn kein BEM durchgeführt wurde.

Aber: Du hast mit der Tatsache, dass Du dem AG den Ärztebericht gegeben hast, der ja wohl belegt, dass Du deine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr nachkommen kannst eine Vorlage zur Kündigung gegeben. Eine negative Zukunftsprognose quasi frei Haus.

R
RudiRadeberger

07.11.2023 um 15:29 Uhr

"Ein Recht auf BEM hast Du schon vom Gesetzt her."

Das ist leider nicht korrekt. Der AG ist verpflichtet, ein BEM durchzuführen. Juristisch gibt es einen Unterschied zwischen "ein Recht auf" und "verpflichtet sein zu". Ersteres ist nämlich einklagbar.

D
DummerHund

07.11.2023 um 16:36 Uhr

Folgendes könnte für dich Interessant sein. Wende dich damit auch an euren Betriebsrat.

https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Arbeitnehmer-kann-BEM-nicht-einklagen~.html

T
Tagträumer_5

07.11.2023 um 19:38 Uhr

Mach Dir lieber mal Gedanken darüber, wie Du dem AG wieder zur Verfügung stehen kannst. Einfach weiter krank zu sein, ist keine Lösung, auch wenn in diesem Forum das durchaus praktiziert wird ...

J
Josefina

07.11.2023 um 19:46 Uhr

Lieber Tagträumer, würdest Du bitte mal sagen in welchem Unternehmen Du GF bist? Würde mich interessieren, damit ich weiß bei welchem Unternehmen ich mich niiiiieeee bewerben darf.

D
DummerHund

07.11.2023 um 20:39 Uhr

@Josefina Ich glaube nicht das er einer GF angehört. Er will einfach nur provozieren.

M
Moreno

07.11.2023 um 22:40 Uhr

Frag doch mal bei der Gewerkschaft nach. Die können Dir vielleicht weiter helfen und eventuell auch vermitteln.

C
celestro

07.11.2023 um 23:50 Uhr

"Mach Dir lieber mal Gedanken darüber, wie Du dem AG wieder zur Verfügung stehen kannst."

Ein BEM-Gespräch könnte helfen ... erm ... Moment ...

CD
Carpe Diem

08.11.2023 um 09:24 Uhr

Hier ist nachzulesen, was genau das BEM-I ist. Es ist sehr umfangreich. Ab Seite 43 geht's los. https://www.evg-online.org/fileadmin/Tarif/Tarifvertraege/Tarifvertraege_DB_Konzern/2023_alle_unterzeichnet/23-10-21-DemografieTV_-_unterzeichnet.pdf

Hierbei handelt es sich um ein Recht aus dem bestehenden Demografie TV.

Und ja mit dem Ärztebericht habe ich meinem Arbeitgeber belegen wollen, dass ich nicht mehr in meinem Beruf arbeiten kann und durch das BEM-I wo anders hätte untergebracht werden können.

Ich kann den Schaden nicht beziffern oder benennen. Kann jemand die für mich entstandenen Schäden benennen?

Kann ich als Einzelperson nichts gegen einen Tarifvertragsbruch unternehmen?

LG

Carpe Diem

M
Moreno

08.11.2023 um 09:28 Uhr

Kann ich als Einzelperson nichts gegen einen Tarifvertragsbruch unternehmen? Deswegen ja mein Rat sich an die Gewerkschaft zu wenden....die haben ja den Tarif mit abgeschlossen.

I
IlkaB

08.11.2023 um 12:46 Uhr

@Carpe Diem

du bist in einem Tarifvertrag nicht Vertragspartei. Das ist die Gewerkschaft und der Arbeitgeberverband bzw. das Bahnunternehmen.

Die Gewerkschaft hat einen Hebel, du hast ihn nicht.

M
Moreno

08.11.2023 um 12:51 Uhr

Die Gewerkschaft hat einen Hebel, du hast ihn nicht. Zitat IlkaB sehe ich anders wenn es Rechtsansprüche aus einem Tarif gibt kann ich diese natürlich auch als AN über einen Anwalt oder selbst einklagen.

D
DummerHund

08.11.2023 um 13:07 Uhr

Lese dazu mal meinen eingestellten Link weiter oben.

CD
Carpe Diem

08.11.2023 um 13:52 Uhr

@dummerhund

"Lese dazu mal meinen eingestellten Link weiter oben."

In dem Link geht es ja um das gesetzlich vorgeschriebene BEM.

Das BEM, dass ich meine ist nochmal extra in einem Tarifvertrag aufgeführt.

R
rtjum

08.11.2023 um 13:56 Uhr

bist Du denn mitglied der Gewerkschaft?

D
DummerHund

08.11.2023 um 17:20 Uhr

@ Carpe Diem Der Tarifvertrag setzt das Gesetz ja nicht außer Kraft. In dem Link ist auch beschrieben das ein BR due Durchführung versuchen kann durch zu setzten und nicht eine einzelne Person. Bei einem Tarifvertrag tritt an stelle des BR dann eben die GEW.

M
Moreno

08.11.2023 um 22:11 Uhr

Dummerhund nein er setzt ihn nicht außer Kraft sondern verbessert ihn für die Mitarbeiter. Und wenn Carpe Diem Anrecht auf diesen Tarif hat dann kann er doch auch diesen für sich in Anspruch nehmen. Und die Gewerkschaft steht nicht an Stelle vom Betriebsrat!

D
DummerHund

08.11.2023 um 23:08 Uhr

" Und die Gewerkschaft steht nicht an Stelle vom Betriebsrat!" Hier sage ich mal ja und nein. Nein die GEW ist kein BR. Und ja die GEW kann anstelle des AG das Anrecht auf ein BRM einfordern, denn das Urteil sagt j a aus " Ein Anspruch des Arbeitnehmers sei dort aber nicht vorgesehen. Anders ist es hingegen bei den im Gesetz genannten Interessenvertretungen, insbesondere beim Betriebs- und Personalrat (§ 176 SGB IX).

Diesen ist in § 167 Abs. 2 Satz 6 SGB IX ausdrücklich ein Initiativrecht zugesprochen. Hätte der Gesetzgeber auch den Arbeitnehmer direkt einen einklagbaren Anspruch geben wollen, hätte er dies ebenso ausdrücklich geregelt."

Und wir wissen ja, eine GEW mag es gar nicht wenn Tarifverträge nicht eingehalten werden. Also hin wenn man in der GEW ist und die werden tätig.

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