Erstellt am 07.11.2023 um 10:51 Uhr von SabiKa86
Hallo,
wenn Ihr erst seit 7 Tagen als Tochterunternehmen dazugehört, konnte bei euch ja noch kein Betriebsrat gegründet werden.
Daher ist zuerst einmal der Betriebsrat eurer Mutter für euch zuständig.
Aber:
Wenn ihr die Voraussetzungen für einen eigenen BR erfüllt.
( Wenn mindestens fünf volljährige Beschäftigte im Betrieb sind, von denen mindestens drei ein halbes Jahr oder länger im Betrieb arbeiten) könnt ihr selbstverständlich auch einen eigenen BR gründen.
Es muss sich natürlich auch jemand bei eurer 7 Beschäftigten finden, der dieses Amt auch übernehmen will.
Dann kann im vereinfachten Wahlverfahren eine BR-Wahl eingeleitet werden.
Wie dies genau geht, kann Dir bestimmt der BR eurer Mutter erklären
Erstellt am 07.11.2023 um 13:40 Uhr von rtjum
Es gibt im BetrVG Möglichkeiten durch einen Tarifvertrag oder evtl. Betriebsvereinbarung solche unternehmensweite Betriebsräte zu gründen.
Das müsst ihr klären, wenn das gemacht wurde, also Arbeitgeber und zuständige gewerkschaft einen solchen TV abgeschlossen haben, dann ist der "BR der Unternehmensgruppe" sehr wahrscheinlich auch für Euch zuständig.
Wenn es einen solchen nicht gibt, dann kann er nicht für Euch zuständig sein.
Erstellt am 07.11.2023 um 13:48 Uhr von ganther
"Daher ist zuerst einmal der Betriebsrat eurer Mutter für euch zuständig."
das halte ich für ein Gerücht! Ein BR ist für einen Betrieb zuständig. Daher wäre zunächst zu klären, wie hier die Betriebsstruktur ist und ob auf Grund dieser Gegebenheiten ein bestehender BR hier zuständig ist. Weitere Option wurde von rtjum genannt
Gibt es vielleicht einen Konzernbetriebsrat?
Erstellt am 07.11.2023 um 16:45 Uhr von GabrielBischoff
Wie schon gesagt - es heißt nicht umsonst Betriebsrat und nicht Unternehmensrat.
Egal was in allen anderen Betrieben passiert macht ihr erstmal euer anderes Ding. Ausnahmen kann für euch erstmal nur ein Tarifvertrag regeln, irgendwelche BV oder Abstimmungen konntet ihr ja noch nicht machen.