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neue Anhörung erforderlich?

I
IlkaB
Nov 2023 bearbeitet

Mehr ein formelles Ding...

Der Einstellung von XYZ wurde Ende 2022 für den Start am 1.4.23 zugestimmt. XYZ hat dann aber abgesagt.

Nun möchte XYZ doch bei uns anfangen. Wir haben eine Mitteilung über die Änderung des Einstellungstermins bekommen mit Bezug auf die Anhörung von 2022.

Inhaltlich ist alles unverändert bis auf die Auflistung der Gehaltsbestandteile, die durch eine Tariferhöhung nun nicht mehr richtig ist. Das Thema wird auch in der Änderungsmitteilung angesprochen.

Reicht das?

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Community-Antworten (4)

M
Moreno

07.11.2023 um 09:22 Uhr

Für mich muss bei so einem langen Zeitraum ganz klar eine neue Anhörung gemacht werden damit der BR prüfen kann ob es Widerspruchsgründe gibt die sich in diesem Zeitraum neu ergeben haben können (z.B. befristete AN).

M
Muschelschubser

07.11.2023 um 10:22 Uhr

Allein wegen der Veränderungen in der Eingruppierung hätte für mich der erste Beschluss keinen Bestand mehr. Ihr steht nun vor veränderten Rahmenbedingungen.

Hinzu kommt noch der interne Blick ins Unternehmen wie von moreno dargestellt.

Praktisch gesehen könnte man das natürlich durchwinken, sofern der BR keine Bedenken gegen die Einstellung hat. Das Endergebnis wäre das selbe.

Das wäre aber formell nicht i.O. und hätte m.E. die falsche Signalwirkung gegenüber dem AG.

Will heißen: Ihr solltet signalisieren, dass Ihr korrekt arbeitet, die Umstände genau und aktuell bewertet und vor allem nicht den Willen des AG auf dem kurzen Dienstweg durchwinkt. Denn irgendwann kommt mal ein Thema wo ihr evtl. nicht so konform mit geht. Dann lieber gleich und grundsätzlich korrekt arbeiten, wofür Euch ja letzten Endes niemand kritisieren kann.

C
celestro

07.11.2023 um 10:27 Uhr

"Für mich muss bei so einem langen Zeitraum ganz klar eine neue Anhörung gemacht werden"

Nicht nur für Dich ... diese Dinge sind auch gerichtlich so entschieden worden.

I
IlkaB

07.11.2023 um 14:18 Uhr

@ Muschelschubser: er wird eingruppiert wie zuvor, nur gab es eine Tariferhöhung zwischenzeitlich.

Wir haben uns abgestimmt; die alte Anhörung ist mit der damaligen Absage hinfällig und muss neu vorgelegt werden - wir haben nicht die vollständigen korrekten Informationen. Es sind auch noch mehr Punkte aufgefallen...

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