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Anhörung Arbeitnehmer zur Kündigung - Gremium erforderlich oder kann der BRV oder ein BR-Mitglied die Anhörung durchführen?

C
cj5458
Jan 2018 bearbeitet

Meine Frage an Euch - ist bei einer Anhörung eines Arbeitnehmers zu seiner Kündigung das Gremium erforderlich oder kann der BRV oder einer seiner BR-Mitglieder die Anhörung durchführen? Wo ist dieses festgeschrieben?

2.20101

Community-Antworten (1)

F
Fayence

23.09.2006 um 13:48 Uhr

cj5458, siehe z.B. Fitting, 23. Aufl., §102, RN 69

Der BR soll, sofern dies nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen AN hören.... Hört der BR den AN nicht, so ist dieser Unterlassung ohne Einfluss auf die Wirksamkeit des Widerspruchs. Auch wird die Ordnungsmäßigkeit der Anhörung dadurch nicht beeinträchtigt. Bei ständiger Nichtanhörung der AN kommt aber ein Antrag nach §23 Abs. 1 in Betracht.

P.S. Als AN würde ich es u.U. mehr als unangenehm finden, mich einem gesamten BR-Gremium stellen zu sollen! Wer den Kontakt zum Betroffenen aufnimmt, wird bei uns individuell entschieden und dem Kollegen freigestellt, ob er sich im Gremium äussern möchte.

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