Anhörung Arbeitnehmer zur Kündigung - Gremium erforderlich oder kann der BRV oder ein BR-Mitglied die Anhörung durchführen?
Meine Frage an Euch - ist bei einer Anhörung eines Arbeitnehmers zu seiner Kündigung das Gremium erforderlich oder kann der BRV oder einer seiner BR-Mitglieder die Anhörung durchführen? Wo ist dieses festgeschrieben?
Community-Antworten (1)
23.09.2006 um 13:48 Uhr
cj5458, siehe z.B. Fitting, 23. Aufl., §102, RN 69
Der BR soll, sofern dies nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen AN hören.... Hört der BR den AN nicht, so ist dieser Unterlassung ohne Einfluss auf die Wirksamkeit des Widerspruchs. Auch wird die Ordnungsmäßigkeit der Anhörung dadurch nicht beeinträchtigt. Bei ständiger Nichtanhörung der AN kommt aber ein Antrag nach §23 Abs. 1 in Betracht.
P.S. Als AN würde ich es u.U. mehr als unangenehm finden, mich einem gesamten BR-Gremium stellen zu sollen! Wer den Kontakt zum Betroffenen aufnimmt, wird bei uns individuell entschieden und dem Kollegen freigestellt, ob er sich im Gremium äussern möchte.
Verwandte Themen
Anhörung auf unbefristeten Vertrag - jetzt Vertragsverlängerung
ÄlterHallo, wir hatten letztes Jahr eine Anhörung auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Der Arbeitsvertrag wurde tatsächlich aber nur befristet abgeschlossen. Jetzt hat unser Gremium eine Anhörung auf e
Anhörung zur Kündigung durch einen Arbeitnehmer - Muss ein nicht Kündigungsberechtigter im Falle einer Unterzeichnung die Anhörung mit i.A. oder i.V. unterzeichnen?
ÄlterLiebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir haben vor etwa ein Monat eine Anhörung zur Kündigung erhalten, die von einem Vorgesetzten unterschrieben wurde, der aber weder Prokura besitzt, noch leitender
Ordentliche Anhörung zur Kündigung?
ÄlterHallo Kollegen, wir haben eine Anhörung zu einer Kündigung. Das wir einen Widerspruch verfassen ist klar. Es geht um die korrekte Anhörung. Wir haben eine Anhörung zu einer fristlosen außerodentl
Zwei Anhörungen zu einer Kündigung
ÄlterHallo zusammen, hier mal wieder eine Frage von mir: Unser BR hat zu einer geplanten außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung eines MA eine Anhörung bekommen. Wir haben innerhalb von 1
Fristverlängerung bei ordentlichen Kündigungen
Älterbei ordentlichen Kündigung beträgt die Bearbeitungsfrist 1 Woche nach Erhalt der Anhörung vom AG. - BetrVG Beginnt die Frist neu zu laufen, wenn eine Anhörung zur Kündigung jedoch nicht genügend Info