Hat man auch Anspruch auf Auffrischung von Grundlagenseminaren?
Liebes Forum, ich hatte 2015 das Seminar Arbeitsrecht I+II und würde meine Kenntnisse gerne auffrischen. Im Gremium herrscht die Meinung, dass dies nicht notwendig sei. Gibt es einen Anspruch auch darauf seine Kenntnisse zu vertiefen und Aufzufrischen? Es handelt sich hier um ein Inhouse Seminar an dem bis zu 14 BRM zum gleichen Preis teilnehmen dürfen. Welche Argumente gäbe es noch, um das Gremium zu überzeugen? Vielen Dank für Eure Antworten!
Community-Antworten (3)
07.11.2023 um 00:00 Uhr
1.) Es gibt Auffrischungsseminare!
2.) Die "Regeln" ändern sich.
ABER ... das heißt noch lange nicht, das ich einer Auffrischung bei Dir zustimmen würde. Im Gegenteil ... das Seminar 2015 ist noch nicht so lange her, das ich Dir einer Auffrischung zustimmen würde.
07.11.2023 um 08:24 Uhr
Wie wäre es mit Seminaren zum Thema aktuelle Rechtsprechung? Hier kommt man zumindest auf den aktuellen Stand.
Da von uns niemand weiß, was du im Gremium machst und wie dein Kenntnisstand ist, kann hier kaum jemand vernünftige Gründe liefern.
07.11.2023 um 12:50 Uhr
Es gibt keine Auffrischungsseminare, es gibt nur Seminare.
Ich war erst auf einem Seminar, der W.A.F., und der Anwalt meinte das man nach 2 Amtszeiten die Seminare wieder besuchen sollte, weil sich doch in dieser Zeit was ändern kann.
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