Welche Seminare gelten als Grundlagenseminare
Kurze Frage zu Grundlagenseminaren gehört das Arbeitsrecht Teil II auch noch zu den Grundlagenseminaren? (Betriebsverfassungsrecht 1 und 2 ist klar, Arbeitsrecht 1 ebenfalls) Meine Frage ist deshalb wichtig, wir wollen der der GF gegenüber was Seminare betrifft - immer auf der "wasserdichten" Seite stehen und uns nichts vorwerfen lassen, was dann von unserer Seite her problematisch wäre durch zu setzen. Haben nämlich gerade vor bei der W.A.F. im neuen Jahr zweimal 3 Personen zu Schulungen zu schicken. Also Arbeistrecht I und gleich hinterher Teil II
Community-Antworten (2)
16.11.2011 um 14:35 Uhr
ALso, wenn Arbeitsrecht nicht generell ein Grundlagenseminar ist, dann weiß ich auch nicht.
Aber, warum wollt ihr der GF gegenüber wasserdichte Argumente liefern? Ihr macht eine Sitzung, befindet diese Schulung als notwendig und fasst einen entsprechenden Beschluss, die BRM X, Y und Z zu dieser Schulung zu schicken. Diesen Beschlluss teilt ihr der GF mit, und wenn diese dann eine andere Meinung hat, dann soll die GF doch argumentieren.
16.11.2011 um 14:45 Uhr
Guck mal hier: http://www.betriebsrat.com/schulungsanspruch-grundlagenseminare
Das sollte deine Fragen beantworten. Oder ruf den Seminaranbieter an um dich abzusichern.
Gruß Nichtswissender
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