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Datenschutz - Grundwissen oder Spezialwissen?

TS
Thomas SBRV
Okt 2022 bearbeitet

Hallo,

gehört die Thematik "Datenschutz im BR-Büro" zum Grundwissen (also zu den Grundlagenseminaren) oder zum Spezialwissen (Spezialseminar, also nur für ausgewählte, einzelne BR-Mitglieder? Unsere GF möchte nicht, dass 4 Mitglieder zu diesem Seminar fahren sondern nur BRV und stellv. BRV und begründet dies damit, dass es sich hierbei ja um eine "Spezialwissenseminar" handele und wir auch den Bedarf nicht nachgewiesen hätten.

Wie wäre eure Argumentation dazu? Danke im Voraus für Hinweise.

Thomas

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Community-Antworten (4)

I
IlkaB

27.09.2022 um 09:54 Uhr

Ich bin BR-Assistentin (nicht im, sondern "nur" für den Betriebsrat tätig) und hatte ein DS-Seminar "für Betriebsräte". Ich würde es als geeignet bezeichnen für BRV, SBRV, Schriftführer und alle, die mit Daten in jeder Form hantieren: Listen, Anhörungen, Protokolle etc.

Idealerweise sollte es jeder BR machen, denn Daten werden auch mündlich ausgetauscht... Ob in der Personalabteilung auch nur der Chef eine DS-Schulung hat? Eher nicht. Das Thema ist ungeliebt aber wichtig - finde ich gut, dass bei euch gleich vier BRM das machen wollen.

B
BR5901

27.09.2022 um 13:30 Uhr

Für mich ist das ein Grundlagenseminar.

https://www.waf-seminar.de/seminare

Jedenfalls ist es auf der o.g. Seite dort kategorisiert.

P
paula

28.09.2022 um 16:47 Uhr

ja wenn ich bei waf an anderer Stelle lese, dann klingt das schon wieder anders https://www.waf-seminar.de/schulungsanspruch/grundlagenseminare recht aktuell kann ich dazu feststellen, dass zumindest unser ArbG auch nur die Seminare zu BetrVG 1-4 und ArbR 1-4 hier als Grundlagen Seminare ansieht

J
JoergL

31.10.2022 um 15:44 Uhr

Der Betriebsrat muss für seine Aufgaben personenbez. Daten verarbeiten. Sonst kann er z.B. bei den Themen rund um § 93, 99, 102 u.a. seine Aufgaben nicht erfüllen. Bei dieser Verarbeitung unterliegt ihr dem Datenschutz und Ihr seid auch zur Einhaltung des Datenschutzes (§79a) verpflichtet. Datenschutz heißt ja, dass diejenigen, die die Daten brauchen, sie auch bekommen können. Wie sollt Ihr das tun, wenn der AG Euch die Aneignung von Wissen dazu verbietet. Macht Ihr ggf. einen Fehler, so haftet der AG mit bis zu 4% vom Umsatz - wird sicher teurer als der Kurs. P.S.: Im Notfall lernt man auch viel dazu in den Grundlagenseminaren zu Datenschutz und Mitarbeiterüberwachung. Dann ist es aber auch Aufwand, das auf die BR-Arbeit zu adaptieren. Der AG darf also gerne zw. 3 Grundlagenseminaren (BR269, BR123 und BR275) oder dem einen (zumindest für eine Delegation) wählen.

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