Datenschutz - Grundwissen oder Spezialwissen?
Hallo,
gehört die Thematik "Datenschutz im BR-Büro" zum Grundwissen (also zu den Grundlagenseminaren) oder zum Spezialwissen (Spezialseminar, also nur für ausgewählte, einzelne BR-Mitglieder? Unsere GF möchte nicht, dass 4 Mitglieder zu diesem Seminar fahren sondern nur BRV und stellv. BRV und begründet dies damit, dass es sich hierbei ja um eine "Spezialwissenseminar" handele und wir auch den Bedarf nicht nachgewiesen hätten.
Wie wäre eure Argumentation dazu? Danke im Voraus für Hinweise.
Thomas
Community-Antworten (4)
27.09.2022 um 09:54 Uhr
Ich bin BR-Assistentin (nicht im, sondern "nur" für den Betriebsrat tätig) und hatte ein DS-Seminar "für Betriebsräte". Ich würde es als geeignet bezeichnen für BRV, SBRV, Schriftführer und alle, die mit Daten in jeder Form hantieren: Listen, Anhörungen, Protokolle etc.
Idealerweise sollte es jeder BR machen, denn Daten werden auch mündlich ausgetauscht... Ob in der Personalabteilung auch nur der Chef eine DS-Schulung hat? Eher nicht. Das Thema ist ungeliebt aber wichtig - finde ich gut, dass bei euch gleich vier BRM das machen wollen.
27.09.2022 um 13:30 Uhr
Für mich ist das ein Grundlagenseminar.
https://www.waf-seminar.de/seminare
Jedenfalls ist es auf der o.g. Seite dort kategorisiert.
28.09.2022 um 16:47 Uhr
ja wenn ich bei waf an anderer Stelle lese, dann klingt das schon wieder anders https://www.waf-seminar.de/schulungsanspruch/grundlagenseminare recht aktuell kann ich dazu feststellen, dass zumindest unser ArbG auch nur die Seminare zu BetrVG 1-4 und ArbR 1-4 hier als Grundlagen Seminare ansieht
31.10.2022 um 15:44 Uhr
Der Betriebsrat muss für seine Aufgaben personenbez. Daten verarbeiten. Sonst kann er z.B. bei den Themen rund um § 93, 99, 102 u.a. seine Aufgaben nicht erfüllen. Bei dieser Verarbeitung unterliegt ihr dem Datenschutz und Ihr seid auch zur Einhaltung des Datenschutzes (§79a) verpflichtet. Datenschutz heißt ja, dass diejenigen, die die Daten brauchen, sie auch bekommen können. Wie sollt Ihr das tun, wenn der AG Euch die Aneignung von Wissen dazu verbietet. Macht Ihr ggf. einen Fehler, so haftet der AG mit bis zu 4% vom Umsatz - wird sicher teurer als der Kurs. P.S.: Im Notfall lernt man auch viel dazu in den Grundlagenseminaren zu Datenschutz und Mitarbeiterüberwachung. Dann ist es aber auch Aufwand, das auf die BR-Arbeit zu adaptieren. Der AG darf also gerne zw. 3 Grundlagenseminaren (BR269, BR123 und BR275) oder dem einen (zumindest für eine Delegation) wählen.
Verwandte Themen
Datenschutz
ÄlterSchönen guten Morgen zusammen, wir haben bei uns eine Zeiterfassung, und an jedem PC/Laptop ist eine Software installiert, mit der man seine Buchungen kontrollieren kann. Weiterhin gibt es ein Anwese
Stiefmutter Datenschutz
ÄlterGuten Morgen zusammen! Das Thema Datenschutz war bei uns im Unternehmen schon immer fragwürdig, da es nie kommuniziert bzw. dargelegt wurde. „Der Datenschutz läuft, verlasst euch drauf und kümmert eu
Datenschutz Verpflichtung
ÄlterIch arbeite in einer Betreuungseinrichtung für psychisch kranke und geistig behinderte Menschen und bin hier auch im BR. Unser Arbeitgeber hat allen Mitarbeitern eine Anlage zum Arbeitsvertrag vorgele
Berufskrankheit bei Busfahrern
ÄlterSehr geehrtes Forum, als Betriebsrat wurde ich darauf angesprochen, ob Bandscheiben - oder Rückenleiden überhaupt bei Busfahrern als Berufskrankheit anerkannt wird. Ich weiss, dass es schon immer ein
Betriebsvereinbarung Datenschutz?
ÄlterWo finde ich ein Formblatt einer Betriebsvereinbarung zum Thema Datenschutz? Ist Datenschutz und Zeiterfassung das gleiche? Was muss man beim aushandeln einer Betriebsvereinbarung zum Thema Datensch