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M
Mitglied
Nov 2023 bearbeitet

Ich fahre am Montag, drei Tage auf Seminar, in diesen 3 Tagen würde ich in der Spätschicht je 1/2h Rausarbeiten, um am Freitag zwei Stunden früher Feierabend zu haben.( Dies ist in einer BV Arbeitszeiten festgehalten.) Nun ist die Frage: Muss mir die Zeit gutschreiben werden,da ich die Zeit wenn ich nicht zum Seminar fahren würde Rausarbeiten würde.Der BR darf ja nicht besser oder schlechter gestellt werden. Stehe gerade auf dem Schlauch und finde keinen passenden Paragraph. Könnt ihr mir helfen?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

06.11.2023 um 01:11 Uhr

Wie werden denn AN in so einer Situation behandelt, die zu einem "Arbeits"-Seminar fahren?

X
XYZ68

06.11.2023 um 08:31 Uhr

Du bist zeitlich so gestellt, als ob du auf eine Schulung fährst, die vom Arbeitgeber veranlasst wird.

R
rtjum

06.11.2023 um 08:51 Uhr

Beantworte dir die Frage von @celestro. Denn genau darauf kommt es an.

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