Erstellt am 01.11.2023 um 21:38 Uhr von celestro
Habt Ihr einen BR? Was sagt der denn dazu?
P.S. habe von so etwas noch nie gehört.
Erstellt am 02.11.2023 um 00:24 Uhr von Dummerhund
Habe es zwar auch noch nie gehört, aber rein rechnerisch hättest du recht denn Arbeiten an diesem Montag wären rechtlich ja schon nicht mehr möglich.
Erstellt am 02.11.2023 um 08:19 Uhr von takkus
@Dummerhund-> "... denn Arbeiten an diesem Montag wären rechtlich ja schon nicht mehr möglich." Und wenn ich am Montag wieder ab 22 Uhr Nachtschicht habe?
Erstellt am 02.11.2023 um 09:59 Uhr von Dummerhund
@takkus
Dann natürlich ja. Ist aber im vorliegendem Fall nicht vorgesehen.
Erstellt am 02.11.2023 um 10:16 Uhr von lolium
woher kommt dieser Anpruch? Habt ihr dazu eine Vereinbarung und ist es da konkret geregelt?
Ein gesetlichen Anspruch auf Zeitgutschrift auf ein AZK ist mit nicht bekannt. 3 Nächte von 22-07:00 Uhr macht 3 mal 8,5 Std Arbeitszeit. Bei einer angenommenen Sollarbeitszeit von 8 Std/tag habt ihr 1,5 Stunden mehr gearbeitet. Wenn der ND am WE liegt kommt noch der Anspruch auf Ausgleichstage (habt ihr 5 Tage/Woche?) dazu.
Liegen die Nächte Mo-Mi endet Dein Arbeitstag und damit auch Deine Arbeitszeit am Donnerstag um 07:00 Uhr und Du hast Anspruch auf die werktägliche Ruhezeit von 11 Stunde und ggf. noch auf eine zusammenhängende Ruhezeit von 24 Std/Woche.
Ausschlafzeit, die als Arbeitszeit gewertet wird, gibt es gesetzlich nicht.